in Europa und vom Nationalsozialismus
Erlass vom 3. November 2022 (Staatsanzeiger Nr. 47 S. 1276/1277)
Aus obigen Anlass erfolgt am Donnerstag, den 8. Mai 2025 nach § 1 des Gesetzes über das Beflaggen öffentlicher Gebäude vom 16. Mai 1950 (GVBI. I S. 106) eine Beflaggung der Dienstgebäude und sonstigen öffentlichen Gebäude des Landes.
Im Auftrag
Marco Meid
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