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NIS 2-Richtlinie

Die NIS 2-Richtlinie der EU verbessert die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Anwendungsbereich

  • Erweiterte Sektoren: Beinhaltet jetzt mehr Sektoren wie Energie, Gesundheit, Banken, und öffentliche Verwaltung.
  • Mehr Unternehmen: Betrifft nun auch mittlere und große Unternehmen in diesen Sektoren.

Anforderungen

  • Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen: Vorfälle müssen an nationale Behörden gemeldet werden.
  • Risikoanalyse: Regelmäßige Risikoanalysen sind Pflicht.

Aufsicht und Durchsetzung

  • Nationale Aufsichtsbehörden: Mitgliedstaaten benennen Behörden zur Überwachung und Durchsetzung.
  • Sanktionen: Strenge Strafen bei Nichteinhaltung.

Zusammenarbeit

  • CSIRTs: Einrichtung von Computer Security Incident Response Teams.
  • EU-weite Kooperation: Verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Umsetzung

  • Nationale Gesetzgebung: Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Fristen: Bestimmte Fristen für die Umsetzung sind festgelegt.

Ziel ist eine stärkere und einheitlichere Cybersicherheitsstrategie in der EU.

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