Die NIS 2-Richtlinie der EU verbessert die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Anwendungsbereich
- Erweiterte Sektoren: Beinhaltet jetzt mehr Sektoren wie Energie, Gesundheit, Banken, und öffentliche Verwaltung.
- Mehr Unternehmen: Betrifft nun auch mittlere und große Unternehmen in diesen Sektoren.
Anforderungen
- Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.
- Meldung von Sicherheitsvorfällen: Vorfälle müssen an nationale Behörden gemeldet werden.
- Risikoanalyse: Regelmäßige Risikoanalysen sind Pflicht.
Aufsicht und Durchsetzung
- Nationale Aufsichtsbehörden: Mitgliedstaaten benennen Behörden zur Überwachung und Durchsetzung.
- Sanktionen: Strenge Strafen bei Nichteinhaltung.
Zusammenarbeit
- CSIRTs: Einrichtung von Computer Security Incident Response Teams.
- EU-weite Kooperation: Verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Umsetzung
- Nationale Gesetzgebung: Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
- Fristen: Bestimmte Fristen für die Umsetzung sind festgelegt.
Ziel ist eine stärkere und einheitlichere Cybersicherheitsstrategie in der EU.
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