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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 6 HGastG

Um eine Anzeige für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) zu erstatten, benötigen Sie folgende Schritte und Unterlagen:

  1. Anzeigeformular ausfüllen: Sie müssen das offizielle Anzeigeformular für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe ausfüllen. Dieses Formular ist normalerweise bei den örtlichen Behörden erhältlich oder kann möglicherweise online heruntergeladen werden.
  2. Persönliche Informationen: Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Adresse und gegebenenfalls Ihrer Firmendaten, wenn das Gaststättengewerbe im Namen eines Unternehmens betrieben wird.
  3. Beschreibung des Vorhabens: Geben Sie eine kurze Beschreibung des geplanten vorübergehenden Gaststättengewerbes an, einschließlich des Zeitraums, der Art der Veranstaltung und des Ortes.
  4. Ort und Zeitraum: Benennen Sie den genauen Ort, an dem das vorübergehende Gaststättengewerbe stattfinden wird, sowie den Zeitraum, in dem es betrieben wird.
  5. Ggf. Nachweise und Genehmigungen: Unter Umständen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, je nach den örtlichen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen. Dazu können gehören: Nachweise über die Erfüllung von Hygienevorschriften, Brandschutzbestimmungen oder anderen behördlichen Auflagen.
  6. Einreichung der Anzeige: Nachdem Sie das Anzeigeformular ausgefüllt haben und alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen haben, reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen Behörde ein. Dies könnte das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde sein.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften befolgen, um das vorübergehende Gaststättengewerbe ordnungsgemäß anzumelden und betreiben zu können.

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