Willkommen in Langenselbold


Kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 01.01.2024 ist das von der Bundesregierung verabschiedete Wärmeplanungsgesetz sowie eine Novelle des Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Besonders das sogenannte „Heizungsgesetz“ verunsichert Hauseigentümer, die sich fragen: Was bedeutet das für mich und welche Heizung brauche ich?

Hierbei möchte die Stadt Langenselbold Sie an die Hand nehmen und Ihnen verständlich erklären, was nun auf Sie zukommt.

Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase. Nach Gesetz ist die Kommune dazu verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Diese Planung ist ein strategischer Fahrplan für eine nachhaltige, möglichst günstige Wärmeversorgung vor Ort. Das Ziel ist bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf den Weg zu bringen.

In der sogenannten KWP (kommunalen Wärmeplanung) sind eine Bestandsanalyse, sowie die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete enthalten.

Eine solche Planung hat für Sie als Eigenheimbesitzer einige Vorteile:

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Der Zeitpunkt, wann eine Wärmeplanung abgeschlossen sein muss, ist von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig. Für Langenselbold bedeutet dies z. B. eine Fertigstellung bis spätestens Mitte 2028.

So lange wollen wir Sie aber nicht im Regen stehen lassen. Als Stadtverwaltung ist es unser Ziel, Ihnen bereits im Frühjahr 2025 einen groben Wärmeplan präsentieren zu können.

Das „Heizungsgesetz“ betrifft Sie bei einem Neubau, im Gegensatz zur kommunalen Wärmeplanung, bereits seit dem 01.01.2024. Bei Ihrer Heizung müssen Sie darauf achten, diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Ab 2028 wird die Frage nach einer neuen Heizung dann auch für alle anderen Eigenheimbesitzer wichtig, da die 65%-Regel auch für sie gelten wird.

Hierbei gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, zwischen denen Sie frei wählen können:

  • Wärmenetzgebiet (z. B. den Anschluss an ein Nahwärmenetz)
  • Wasserstoffgebiet (z. B. den Anschluss an ein Wasserstoffnetz)
  • Dezentrale Wärmeversorgung (z. B. Gasheizung, Wärmepumpe, Solarthermieanlage etc.)

Der Anschluss an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz kann allerdings nur dann erfolgen, wenn auch ein solches Netz gebaut oder in der Planung ist.

Sollten Sie sich für eine dezentrale Erfüllungsoption entscheiden, die nur Ihr Haus betrifft, raten wir Ihnen sich von Ihrem Heizungsmonteur oder einem Energie-Effizienz-Experten beraten zu lassen. Diese können Ihnen eine auf Ihre Immobilie abgestimmte Beratung anbieten. Zudem ist für einige Heizungsoptionen eine verpflichtende Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Verschiedene Beispiele für dezentrale Erfüllungsoptionen können Sie den untenstehenden Grafiken entnehmen. Jede dieser Heizungsoption kann für sich alleine stehen oder in Kombination (Hybridlösung) betrieben werden.

Wenn Sie Fragen zur kommunalen Wärmeplanung oder dem Heizungsgesetz haben, können Sie sich gerne direkt beim Amt für Bauen, Liegenschaften und Technische Dienste der Stadtverwaltung Langenselbold oder 06184 802-603 melden.

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