Stadtplanung
Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über unsere rechtskräftigen Bebauungspläne und das Planungsgeschehen in unserer Stadt und laden Sie zur aktiven Bürgerbeteiligung ein.
Die Stadt Langenselbold greift im Rahmen ihrer Bauleitplanung, durch das Aufstellen eines Bebauungsplans, auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche ein. Da die Beschlussfassung erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.
Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
– In vielen Verfahren wird die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.
Öffentliche Auslegung
– In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die erarbeiteten Planunterlagen in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.
Wie können Sie sich informieren?
– Ort und Zeitraum aller Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Freigericht bekannt gegeben. Die Bauverwaltung steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung. Auf dieser Seite nun können Sie alle Planunterlagen der aktuellen Beteiligungsverfahren online einsehen.
Wie ist der Ablauf?
– Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse schicken. Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, sowie unbedingt die Bezeichnung des Verfahrens an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt. Zu beachten ist, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen. Sollten sich daraus Planänderungen ergeben, kann es zur Erneuten Öffentliche Auslegung kommen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Stadtverordneten zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt.
Die Stadt Langenselbold ist Teil des Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalverband erarbeitet für Frankfurt und 74 umliegende Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP).
Somit sind Ballungsraum FrankfurtRheinMain, Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst.
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan finden sie unter Flächennutzungspläne rechtskräftig und fortführend auf der Homepage des Regionalverbands (Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) / Regionalverband FrankfurtRheinMain).

Bebauungspläne der Stadt Langenselbold: Bebauungspläne rechtskräftig – Stadt Langenselbold
Ein Bebauungsplan wird in der Regel dann aufgestellt, wenn es die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert. Die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans liegt im Ermessen der Stadt. Die Stadt ist folglich nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus Festsetzungen (Zeichnung und Text), einer Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes dargelegt werden, einem Umweltbericht, als gesonderten Bestandteil der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung, in der erläutert wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan geben vor, welche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig sind. Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie außerdem, dass Bebauungspläne, die vor dem 20.07.2006 in Kraft getreten sind, keine zusammenfassende Erklärung und nur in bestimmten Fällen einen Umweltbericht enthalten.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) hat das zentrale Bauleitplanungsportal im Internet im ersten Halbjahr 2018 fertiggestellt. Dieses ist nun im Internet unter Startseite | bauleitplanung.hessen.de zugänglich. Sämtliche verfügbaren Bebauungspläne sind dort einsehbar.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Langenselbold können, mit ihrem Planteil und textlichen Festsetzungen, auf unserer Homepage eingesehen werden.
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in der interaktiven Graphik als schwarz gestrichelte Linien dargestellt. Mit einem Klick auf den jeweiligen Bereich des Bebauungsplans öffnet sich ein Dialogfeld mit einem Link, mit dem der Plan in einem separaten Fenster aufgerufen werden kann. Sollten mehrere Bebauungspläne übereinander liegen, können Sie mit einem weiteren Klick den jeweils nächsten Plan aufrufen. Pfeil oben recht.
Bürgerinnen und Bürgerinformationssystem
(Bei Anklicken des Links verlassen Sie die Homepage der Stadt Langenselbold.)
Gerne können Sie natürlich weiterhin im Amt für Bauen, Liegenschaften und Technische Dienste der Stadt Langenselbold die Bebauungspläne einsehen und Auskunft erhalten.
Informationen zu Bebauungsplänen im Stadtgebiet finden Sie unter folgendem Link:
Bauen in Langenselbold
Informationen folgen…
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Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Langenselbold finden Sie unter MKK – Bauaufsicht. Zu den Aufgaben des Amtes für Planen, Bauen und Wohnen des Main-Kinzig-Kreises zählen insbesondere die baurechtlichen Genehmigungsverfahren (auch für Werbeanlagen), die Bauberatung, die Bauüberwachung, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen und die Führung des Baulastenverzeichnisses.
Ob im Zuge der Bauüberwachung eine Bauzustandsbesichtigung durchgeführt wird, hängt von dem jeweiligen Bauvorhaben ab.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an bauaufsicht@mkk.de .
Digitale Bauanträge können über das Bauportal Hessen gestellt werden. Dort finden Sie auch einen Antragsassistenten.
Bei Fragen rund um den Denkmalschutz wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Denkmalpflege des Main-Kinzig-Kreises (MKK – Denkmalpflege).
Aktuelle städtische Bauprojekte
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Die Kontaktdaten halten wir <hier> zu Ihrer Verfügung.
