Energie Sparen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 1. September 2022 ist die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft getreten. Sie soll helfen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren.

Für die kommunalen Einrichtungen der Stadt sowie im öffentlichem Raum sind in der Verordnung bereits die folgenden Maßnahmen zur Energieeinsparung geregelt:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt. Es sei denn, dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen.
  • Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher sind auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist. Es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist untersagt. Ausgenommen ist hierbei die Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie die kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie die Beleuchtung anlässlich traditioneller und religiöser Feste.
  • Beleuchtete Werbeanlagen sind von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens auszuschalten.

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, weitere praktikable Maßnahmen zur Energieeinsparung in kommunalen Einrichtungen der Stadt und im öffentlichen Raum einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Vorschläge unser Forum oder wenden Sie sich per E-Mail an uns.

Herzliche Grüße,

Timo Greuel
Bürgermeister 

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