Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Thema Energiesparen ist so brisant wie noch nie. Nicht zuletzt möchten viele Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer ihre Immobilie auf den neusten Stand bringen, um auch bei steigenden Energiekosten den Überblick zu behalten.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Anregungen zu Projekten und Hilfestellungen zu häufig gestellten Fragen geben.
Herzliche Grüße
Annika Bein
06184 802-603
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Klimaschutzmanagerin
- Energieberatung
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Energieberatung für den Start in die Modernisierung Ihrer Immobilie
Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) bietet kostenlose Online-Beratungen an. Diese sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern erklären, wie diese bei Hausmodernisierungen Energie und Geld sparen können.
Unter dem folgenden Link bekommen Sie weitere Informationen und können sich kostenlos registrieren: Erstberatung für die Hausmodernisierung / LEA – LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de)
Sie suchen einen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe?
Auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste finden Sie passende Berater, die Sie auch zu Fördermöglichkeiten beraten können.
Den Link gibt es hier: Energie-Effizienz-Experten (EEE)
- Lieber Stoßlüften bzw. Querlüften statt die Fenster auf Dauerkippstellung zu lassen, dabei sollte der Thermostatkopf der Heizung geschlossen sein
- Heizkörper sollten nicht zustellen und Lüftungsschlitze freihalten werden
- Türen sollten während des Heizbetriebes geschlossen sein
- Hände, wenn möglich, mit Kaltwasser waschen
- Duschzeiten verkürzen oder während des Einschäumens das Wasser ausstellen
- Der neue Pullover hat auch seine Daseinsberechtigung
- Bei längerer Abwesenheit oder ausreichender natürlicher Helligkeit kann Beleuchtung ausgeschaltet bzw. angepasst werden
- Tageslicht ist kostenlos, darum Vorhänge und Rollläden geöffnet lassen
- Der Standby-Modus ist ein echter Energiefresser, darum lieber Steckdosenleisten mit Kippschalter nutzen
- PC-Bildschirme können bei längerer Abwesenheit ausgeschalten und der Energiesparmodus des PCs angepasst werden
- Treppen statt Aufzüge nutzen, auch der Effekt auf die Gesundheit ist nicht zu unterschätzen
- Keine Nutzung von elektrischen Zusatzheizlüftern oder Ölradiatoren
Bitte beachten Sie: Die Stadt Langenselbold bietet KEINE Förderung von Balkonkraftwerken oder Photovoltaik-Anlagen an!
Zur Energiewende beitragen und gleichzeitig Strom sparen?
Das geht mit Stecker-Solaranlagen oder sogenannten Balkonkraftwerken. Ob als Mieterin, Mieter, Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer auch mit kleinen Anlagen können Sie eigenen Sonnenstrom erzeugen.
Hier eine kurze Übersicht:
• Der Solarstrom kann auf dem Balkon oder der Terrasse erzeugt und direkt im Haushalt verbraucht werden
• Die Stecker-Geräte produzieren ausschließlich Strom für den Eigenbedarf, dieser ist nicht für die Netzeinspeisung gedacht
• Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell
Sie haben allgemeine Fragen zu Balkonkraftwerken? Einen ersten Überblick erhalten Sie von der Verbraucherzentrale: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de
Informationen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie zu steckbaren Solar-Geräten finden Sie in deren DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten – Produktneutrale Informationen zu Stecker Solar Geräten
Hilfestellungen zur Installation hat die Landesenergieagentur Hessen (LEA) zusammengestellt:
Mit den EnergieChecks der LandesEnergieAgentur Hessen können Sie ganz einfach ermitteln, welches Einsparpotenzial Ihr Zuhause hat. Je nach Check benötigen Sie jeweils nur 2 bis 15 Minuten.
Die LEA Hessen bietet diese Checks in Zusammenarbeit mit dem renommierten Portal co2online aus Berlin an. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft hat wie die LEA Hessen das Ziel, dass Menschen Energieressourcen effizienter nutzen. Davon profitieren alle: Bürgerinnen und Bürger sparen Geld und wir alle Kohlendioxid ein. Für eine klimafreundliche Zukunft.
Die EnergieChecks gibt es zu den Themen:
- Wärmepumpe
- Modernisierung von Immobilien
- Heizungen und Stromverbrauch
Testen Sie unsere Energie-Checks! / LEA – LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de)
Sie möchten wissen, ob Ihr Gebäude schon für eine Wärmepumpe geeignet ist – oder welche Schritte dafür noch nötig sind?
Mit einem kostenlosen Gebäudecheck Wärmepumpe des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg – prüfen Sie Ihre Räume und Heizkörper und erhalten Hinweise, wie Sie Ihr Gebäude fit für die Wärmepumpe machen: ifeu gGmbH: Gebäudecheck Wärmepumpe – Wärmepumpen
Sie möchten lieber selbst Hand anlegen, um Energie und Kosten zu sparen?
Lassen Sie sich von Do-it-yourself-Projekten inspirieren und setzen Sie Maßnahmen in Ihren eigenen vier Wänden um.
Hier finden Sie praktische Anleitungen und Erklärvideos: Do-it-Yourself-Energiesparmaßnahmen / LEA – LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de)
Das neue Heizgesetz bereitet viele Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheiten und Kopfzerbrechen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Internetseite mit den am häufigsten gestellten Fragen zum Gesetz eingerichtet. Dort finden sich Antworten zum Heizgesetz allgemein, zur Finanzierung, geplanten Förderungen und Ausnahmeregelungen beantworten. Den Fragenkatalog finden Sie unter:
Die Stadt Langenselbold möchte ihre Vereine aktiv dabei unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Deshalb informieren wir über das Förderprogramm der EKM – Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten GmbH, das speziell für Projekte im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO₂-Reduktion entwickelt wurde.
Warum ist das wichtig?
Der Klimawandel stellt uns alle vor große Herausforderungen. Vereine mit eigenen Vereinsheimen haben eine besondere Chance: Sie können durch gezielte Maßnahmen nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch langfristig Energiekosten senken und ihre Gebäude zukunftsfähig machen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt innovative Projekte, die Energieeffizienz voranbringen. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen
- Umrüstung auf energieeffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen
- Optimierung der Beleuchtung (z. B. Umstellung auf LED-Technik)
Wie funktioniert die Förderung?
- Der Förderantrag wird über die Stadtverwaltung Langenselbold eingereicht.
- Die Prüfung erfolgt nach Kriterien wie Energieeffizienz, CO₂-Reduktion und Innovationsgrad.
- Die Entscheidung über die Förderhöhe trifft der Regionalausschuss gemeinsam mit der EKM.
Ihre Vorteile:
- Einfache Antragsstellung
- Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung für Ihr Projekt
- Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele
So nehmen Sie teil:
Informieren Sie sich unter www.ekm-energie.de oder wenden Sie sich direkt an die EKM: Tel.: 0561 933-2470 | Mail: info@ekm-energie.de
Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen auch die Stadtverwaltung Langenselbold zur Verfügung:
Annika Bein
Tel.: 06184 802-603
Mail: a.bein@langenselbold.de
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vereinsheim nachhaltig zu gestalten und gemeinsam mit uns den Klimaschutz voranzubringen!
- Bei längerer Abwesenheit oder ausreichender natürlicher Helligkeit kann Beleuchtung ausgeschaltet bzw. angepasst werden
- Tageslicht ist kostenlos, darum Vorhänge und Rollläden geöffnet lassen
- Der Standby-Modus ist ein echter Energiefresser, darum lieber Steckdosenleisten mit Kippschalter nutzen
- PC-Bildschirme können bei längerer Abwesenheit ausgeschalten und der Energiesparmodus des PCs angepasst werden
- Treppen statt Aufzüge nutzen, auch der Effekt auf die Gesundheit ist nicht zu unterschätzen
- Keine Nutzung von elektrischen Zusatzheizlüftern oder Ölradiatoren
Bitte beachten Sie: Die Stadt Langenselbold bietet KEINE Förderung von Balkonkraftwerken oder Photovoltaik-Anlagen an!
Zur Energiewende beitragen und gleichzeitig Strom sparen?
Das geht mit Stecker-Solaranlagen oder sogenannten Balkonkraftwerken. Ob als Mieterin, Mieter, Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer auch mit kleinen Anlagen können Sie eigenen Sonnenstrom erzeugen.
Hier eine kurze Übersicht:
• Der Solarstrom kann auf dem Balkon oder der Terrasse erzeugt und direkt im Haushalt verbraucht werden
• Die Stecker-Geräte produzieren ausschließlich Strom für den Eigenbedarf, dieser ist nicht für die Netzeinspeisung gedacht
• Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell
Sie haben allgemeine Fragen zu Balkonkraftwerken? Einen ersten Überblick erhalten Sie von der Verbraucherzentrale: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de
Informationen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie zu steckbaren Solar-Geräten finden Sie in deren DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten – Produktneutrale Informationen zu Stecker Solar Geräten
Hilfestellungen zur Installation hat die Landesenergieagentur Hessen (LEA) zusammengestellt:
Mit den EnergieChecks der LandesEnergieAgentur Hessen können Sie ganz einfach ermitteln, welches Einsparpotenzial Ihr Zuhause hat. Je nach Check benötigen Sie jeweils nur 2 bis 15 Minuten.
Die LEA Hessen bietet diese Checks in Zusammenarbeit mit dem renommierten Portal co2online aus Berlin an. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft hat wie die LEA Hessen das Ziel, dass Menschen Energieressourcen effizienter nutzen. Davon profitieren alle: Bürgerinnen und Bürger sparen Geld und wir alle Kohlendioxid ein. Für eine klimafreundliche Zukunft.
Die EnergieChecks gibt es zu den Themen:
- Wärmepumpe
- Modernisierung von Immobilien
- Heizungen und Stromverbrauch
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Sie möchten lieber selbst Hand anlegen, um Energie und Kosten zu sparen?
Lassen Sie sich von Do-it-yourself-Projekten inspirieren und setzen Sie Maßnahmen in Ihren eigenen vier Wänden um.
Hier finden Sie praktische Anleitungen und Erklärvideos: Do-it-Yourself-Energiesparmaßnahmen / LEA – LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de)
Das neue Heizgesetz bereitet viele Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheiten und Kopfzerbrechen. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Internetseite mit den am häufigsten gestellten Fragen zum Gesetz eingerichtet. Dort finden sich Antworten zum Heizgesetz allgemein, zur Finanzierung, geplanten Förderungen und Ausnahmeregelungen beantworten. Den Fragenkatalog finden Sie unter:
