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Bescheinigung Anlage 3 – Lernförderung

Die Bescheinigung Anlage 3 wird im Rahmen des „Bildung und Teilhabe“-Programms in Deutschland verwendet, um die Berechtigung von Kindern für Leistungen im Bereich der Lernförderung nachzuweisen.

Diese Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass das Kind tatsächlich bedürftig ist und daher Anspruch auf finanzielle Unterstützung gemäß dem Programm hat, um zusätzliche Lernförderung außerhalb des regulären Unterrichts zu erhalten. Dies kann Nachhilfeunterricht, Förderkurse oder ähnliche Maßnahmen umfassen.

Ähnlich wie bei den Bescheinigungen Anlage 1 und Anlage 2 müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten entsprechende Formulare ausfüllen, die oft von der Schule oder anderen Bildungseinrichtungen ausgegeben werden. In diesen Formularen werden oft Informationen über das Kind, den Bedarf an zusätzlicher Lernförderung sowie gegebenenfalls die finanzielle Situation der Familie abgefragt.

Die Bescheinigung Anlage 3 wird dann an die zuständige Behörde (z. B. das örtliche Jobcenter oder Sozialamt) eingereicht, um den Anspruch auf finanzielle Unterstützung gemäß dem „Bildung und Teilhabe“-Programm zu belegen. Auf Basis dieser Bescheinigung können dann Leistungen wie Zuschüsse zur Finanzierung von Nachhilfeunterricht oder anderen Fördermaßnahmen gewährt werden.

Es ist wichtig, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte die Bescheinigung Anlage 3 rechtzeitig ausfüllen und einreichen, um sicherzustellen, dass ihre Kinder die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten sich Eltern direkt an die Schule oder die zuständige Behörde wenden.

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