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Entfernung von Fahrbahnschwellen in der Uferstraße

Aufgrund von mehreren Beschädigungen in Folge von Verschleiß und damit einhergehender Unfallgefahr, müssen die Fahrbahnschwellen in der Uferstraße entfernt werden.

Dies nutzt die Straßenverkehrsbehörde als Chance, die Situation vor Ort noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Ziel dieser ergebnisoffenen Prüfung ist es, festzustellen ob die beiden Fahrbahnschwellen noch die angemessenen Lösungen für diesen Bereich der Uferstraße darstellen.

Grundsätzlich ist unstrittig, dass die Installation von Fahrbahnschwellen zu dem gewünschten Ergebnis der Geschwindigkeitsreduzierung führt. Allerdings bedeutet eine solche Maßnahme auch immer einen erheblichen Eingriff in den fließenden Verkehr. Zunächst gilt es festzustellen, dass Fahrbahnschwellen immer nur punktuell ihre Wirkung entfalten können. Aufgrund von Brems- und Beschleunigungsvorgängen der Fahrzeuge herrscht mitunter ein erhöhter Lärmpegel. Auch werden durch die Schwellen Gefahrenquellen für Motorrad- und Rollerfahrer, Fahrradfahrer sowie Fahrern von E-Scootern geschaffen.

Die Frage, ob Fahrbahnschwellen das geeignete und angemessene Mittel für eine Reduzierung der Geschwindigkeit darstellen, sollte aus den genannten Gründen immer in regelmäßigen Abständen hinterfragt werden.

Zunächst werden nach der Demontage über mehrere Wochen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese Messungen sind wichtig, um ein objektives Bild über die aktuelle Verkehrssituation zu bekommen. Zudem bilden die Daten die Grundlage für die abschließende Beurteilung ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion ergriffen werden.

Sollten die Messergebnisse zeigen, dass weiterhin ein großer Anteil der Fahrzeugführer die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht einhält, werden nicht nur der Einbau von neuen Fahrbahnschwellen, sondern auch andere Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Alexander Lötschert
06184 802-300
E-Mail senden
Amtsleiter, Brandschutz, ÖPNV, Straßenverkehrsbehörde,
Ordnungsamt

Fax Ordnungsamt
06184 802-399

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