Willkommen in Langenselbold


Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und 3 StVO für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Um eine Erlaubnis gemäß den §§ 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund zu erhalten, müssen Sie in der Regel die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Antragsformular besorgen: Besorgen Sie das Antragsformular für die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung. Dieses Formular ist normalerweise bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder der örtlichen Polizei erhältlich.
  2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular vollständig und korrekt aus. Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Veranstaltung sowie der geplanten Aktivitäten.
  3. Begründung der Veranstaltung: Geben Sie eine detaillierte Begründung für die Veranstaltung an und erläutern Sie, warum die Erlaubnis erforderlich ist. Legen Sie dar, wie die Veranstaltung den Verkehr beeinflussen wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
  4. Erforderliche Unterlagen vorbereiten: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Dazu können ein Lageplan der Veranstaltung, ein Sicherheitskonzept, Nachweise über eventuelle Genehmigungen anderer Behörden und weitere relevante Dokumente gehören.
  5. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder der örtlichen Polizei ein. Dies kann persönlich am Schalter, per Post oder elektronisch erfolgen, je nach den Vorgaben der Behörde.
  6. Prüfung des Antrags: Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls werden weitere Informationen angefordert oder es findet eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf den Verkehr statt.
  7. Entscheidung und Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Anfrage. Bei Bewilligung erhalten Sie die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung gemäß den festgelegten Bedingungen und Auflagen.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten.

Achtung: KI Inhalt
Der Inhalt dieser Webseite
wurde in Teilen unter Anwendung
künstlicher Intelligenz erstellt.

Willkommen in Langenselbold