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Führerscheinumtausch alter deutscher Führerscheine

Spätestens bis 2033 müssen nach EU-Vorgabe alle Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines seit dem 19.01.2013 ausgestellten befristeten EU-Kartenführerschein sein.
Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber zu entzerren, trat am 19.03.2019 ein differenzierter Stufenplan in Kraft.

Danach gilt jetzt folgendes:

Sonderfälle
In diesen Fällen müssen Sie anlassbezogen –außerhalb der oben genannten Fristen- umtauschen:
• Sie sind Inhaber der alten Fahrerlaubnis Klasse 2, vollenden das 50. Lebensjahr und möchten Fahrzeuge dieser Klasse noch weiterfahren; Siehe auch Akkordeonpunkt: LKW-Führerschein einschließlich alte Klasse 3
• Sie sind Inhaber der alten Klasse 3, vollenden das 50. Lebensjahr und wollen weiter folgende Kombinationen fahren
• Sie sind Inhaber der alten Klasse 3 und benötigen die Klasse T zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken
• Sie benötigen einen Internationalen Führerschein und sind noch im Besitz eines Papierführerscheins; siehe auch Akkordeonpunkt Internationaler Führerschein
• Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und sind noch im Besitz eines Papierführerscheins
• Sie benötigen eine Fahrerkarte für Fahrpersonal und/oder müssen die Berufskraftfahrerqualifikation in den Führerschein eintragen lassen, sind aber noch im Besitz eines Papierführerscheines

Antragstellung
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen.
Besonderer Service
Der Umtauschantrag kann bei den Führerscheinstellen des Main-Kinzig-Kreises (Hanau und Linsengericht) gestellt werden und bei ALLEN Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises, wenn Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben.

Benötigte Unterlagen:
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges Ausweisdokument
• bisheriger Führerschein
• ein aktuelles biometrisches Passbild – 35 x 45 mm – ohne Kopfbedeckung
Sofern Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, der nicht vom Landrat des Main-Kinzig-Kreises, von den ehemaligen Landkreisen Hanau, Gelnhausen oder Schlüchtern oder von der Stadt Hanau ausgestellt wurde, trägt eine sogenannte KARTEIKARTENABSCHRIFT (Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister) von der Behörde, die den letzten Führerschein ausgestellt wird, zur Verfahrenserleichterung bei.

Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 € bei Abholung in der Behörde oder 30,40 € bei Direktversand (inkl. Versicherung) von der Bundesdruckerei zum Antragssteller.

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