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Hinweisgeber

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bekomme im Wochenturnus Mitteilungen bezüglich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) per E-Mail zugeschickt. Das reicht von Infomails, Angeboten für Plattformen und Seminaren, bis hin zu der banalen Frage, ob wir das HinSchG umgesetzt haben…

Was ist das HinSchG (kurz und knapp):

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen aufdecken. Es stellt sicher, dass Whistleblower vor Benachteiligung oder Repressalien geschützt sind und ermöglicht eine vertrauliche Meldung von Fehlverhalten. Dadurch werden Korruption und andere Verstöße gegen das Gesetz aufgedeckt und die Integrität von Unternehmen und Institutionen gewahrt.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2022_Hinweisgeberschutz.html

Eine entsprechende Stelle ist selbstverständlich auch in Langenselbold entsprechend der Vorgaben eingerichtet worden.

Informationen findet Ihr hier: https://langenselbold.de/hinweisgeberschutzgesetz/

Nähere Informationen zum Prozess sind beim Personalamt anzufragen.

Ich wünsche ein erholsames Wochenende, frohes Fest und guten Rutsch!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Marco Meid

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Stadt Langenselbold

Schloßpark 2

63505 Langenselbold

Marco Meid

Digitalisierungsbeauftragter

Tel.:       +49 (6184) 802-138

Fax:       +49 (6184) 802-199 eMail:   M.Meid@Langenselbold.de


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