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Öffentliche Bekanntmachung 21/24 – Durchführung Erörterungstermin

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren gem. § 33 HStrG i. V. m. §§ 73 ff. HVwVfG für die Beseitigung des Bahnüberganges der Kreisstraße K904 mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh-und Radweges in Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, einschließlich trassenferner Ausgleichsmaßnahmen in der Stadt Langenselbold, Main-Kinzig-Kreis;

hier:      Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 73 Absatz 6 HVwVfG

  1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gemäß § 73 Absatz 6 HVwVfG ein Erörterungstermin für die Beseitigung des Bahnüberganges der Kreisstraße K904 mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh-und Radweges in Gelnhausen durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Mittwoch, den 24. April 2024 um 10:00 Uhr

in der Jahnhalle Hailer
Jahnstraße 27
63571 Gelnhausen

und wird – falls erforderlich – auch am 25. April 2024 um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.

Einlass in die Halle ist jeweils ab 09:00 Uhr.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

Mittwoch, 24. April 20241. Erörterung der Stellungnahmen der Kommunen und übrigen Behörden, Stellen und Vereinigungen 2. Erörterung der privaten Einwendungen mit anwaltlicher Vertretung 3. Erörterung aller sonstigen Einwendungen nach Rednerliste
Donnerstag, 25. April 2024Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen am Vortag nicht beendet werden konnte.

Der Termin wird von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen mehr vorliegen, frühestens jedoch am 24. April 2024.

  • Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
  • Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

Darmstadt, den 25. März 2024                                                 

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Verkehrsinfrastruktur
Straße und Schiene

RPDA – Dez. III 33.1-66 a 04.04/1-2022

Wird bekannt gemacht:                                                                                                                   

Der Magistrat der
Stadt Langenselbold

Langenselbold, den 10.04.2024

Gez. Timo Greuel
Bürgermeister

Sabine Betz
06184 802-611
E-Mail senden
Allgemeine Bauverwaltung, Forst

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