Willkommen in Langenselbold


Öffentliche Bekanntmachung 67/26


Einladung zur 6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2026

Hiermit lade ich zur 6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag den 09.11.2026 um 19:30 Uhr Klosterberghalle Langenselbold, Schloßpark 7, 63505 Langenselbold, Saal Europa ein.

Tagesordnung

TOP Tagesordnungspunkt Vorlage
1Eröffnung der Sitzung
2Mitteilungen
2.1des Bürgermeisters
2.2des Ersten Stadtrates
2.3des Stadtverordnetenvorstehers
2.4der Ausschussvorsitzenden
3Anfragen
4 Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.09.2026 zur Vorlage 26/0107: Aufstellung des Bebauungsplans „An der Feuerwehr“ sowie Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich und Feststellung des Ablaufs der Widerspruchsfristen – Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2026 26/0147
5 Aufstellung des Bebauungsplans „An der Feuerwehr“ (mit Teiländerung der Bebauungspläne „Gewerbepark Langenselbold West“, „Nesselbusch – Langendiebacher Weg IV“ und „An der Gesamtschule“) 26/0151
6 Satzung der Stadt Langenselbold über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Feuerwehr“ 26/0127-2

Hinweis zu TOP 4:

§ 53 (2) HGO, i. V. m. § 19 (2) der Satzung über die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenver­sammlung und der Ausschüsse der Stadt Langenselbold

Beschlussfähigkeit

Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung zurück­gestellt worden und tritt die Stadtverordnetenversammlung zur Verhandlung über denselben Ge­genstand zum zweiten Mal zusammen, ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen be­schlussfähig. In der Ladung zur zweiten Sitzung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hinge­wiesen werden.

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Langenselbold, den 05.11.2026

gez.
Tobias Dillmann
Stadtverordnetenvorsteher

Redaktion:
Stadt Langenselbold

Kontakt für Rückfragen:

Leyla Jakob
06184 802-131
E-Mail senden
Gremienarbeit/Sitzungsdienst

Die genannte Kontaktperson steht für Rückfragen zum Inhalt zur Verfügung.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold