Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)


Elektronische Wohnsitzanmeldung – Voraussetzungen und Ablauf
Elektronische Wohnsitzanmeldung

Gut vorbereitet online ummelden

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihren neuen Wohnsitz bequem online anmelden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu technischen Anforderungen, Unterlagen, Familienumzügen und zum Ablauf des Online-Dienstes.

Wann kann die elektronische Wohnsitzanmeldung genutzt werden?

Der Online-Dienst kann für innerdeutsche Umzüge genutzt werden, wenn Sie eine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung anmelden möchten und die Kommune Ihrer neuen Anschrift an den Dienst angeschlossen ist.

Ob der Dienst für Ihre neue Anschrift verfügbar ist, kann über die Verfügbarkeitsprüfung auf der zentralen Internetseite zur elektronischen Wohnsitzanmeldung geprüft werden.

Die Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Die gesetzliche Meldefrist von zwei Wochen bleibt auch bei der Online-Anmeldung bestehen.

1. Technische Voraussetzungen

  • Sicheres Nutzerkonto
    Sie benötigen ein Nutzerkonto mit Vertrauensniveau „hoch“, zum Beispiel die BundID oder ein interoperables Landesnutzerkonto.
  • Online-Ausweisfunktion
    Die Anmeldung erfolgt mit der Online-Ausweisfunktion. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
  • Geeignetes Ausweisdokument
    Geeignet sind ein gültiger deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR.
  • Persönliche PIN
    Für die Anmeldung benötigen Sie die 6-stellige PIN zu Ihrem Ausweisdokument.
  • Smartphone oder Kartenlesegerät
    Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes USB-Kartenlesegerät für den Computer.
  • AusweisApp
    Die AusweisApp muss installiert und aktuell sein. Sie wird für das sichere Auslesen des Ausweises und für die spätere Aktualisierung der Adressdaten benötigt.

2. Unterlagen und Angaben

  • Neue Anschrift
    Halten Sie Ihre neue Adresse und das tatsächliche Einzugsdatum bereit.
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mietwohnungen
    Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters oder Wohnungsgebers.
  • Upload als Datei, Scan oder Foto
    Die Wohnungsgeberbestätigung kann als digitale Datei, Scan oder Foto hochgeladen werden. Akzeptiert werden unter anderem PDF, JPG, JPEG, PNG, HEIC, HEIF und DOCX.
  • Kein Mietvertrag
    Bitte laden Sie nicht den Mietvertrag hoch, sondern die Wohnungsgeberbestätigung.
  • Einzug in Eigentum
    Wenn Sie in selbstgenutztes Eigentum einziehen, ist keine klassische Wohnungsgeberbestätigung durch einen Vermieter erforderlich. Der Online-Dienst erstellt aus Ihren Angaben eine Eigenerklärung für die Meldebehörde.
  • Familienumzug
    Bei einer Anmeldung im Familienverbund sollten die Ausweisdokumente der mitziehenden Personen bereitliegen.

Wichtig: Der Reisepass ersetzt nicht die Online-Ausweisfunktion

Ein Reisepass kann nicht für die digitale Identifikation im Online-Dienst verwendet werden. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte.

Wenn Sie zusätzlich einen gültigen Reisepass besitzen und in eine andere Kommune umziehen, kann nach erfolgreicher Anmeldung ein Wohnortaufkleber für den Reisepass automatisch mitbearbeitet und per Post versendet werden.

Anmeldung im Familienverbund

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist auch für Familien möglich. Der Online-Dienst prüft anhand der Meldedaten, ob zur antragstellenden Person weitere Personen hinterlegt sind.

Das können insbesondere Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder sein. Diese Personen können im Online-Dienst ausgewählt und gemeinsam angemeldet werden, müssen aber nicht zwingend ausgewählt werden.

Auch Patchwork-Konstellationen können möglich sein, sofern die betreffenden Personen beim Abruf der Meldedaten entsprechend erkannt werden. Entscheidend ist, welche Personen im Melderegister der antragstellenden Person zugeordnet sind.

Bei Familienumzügen können nach erfolgreicher Anmeldung auch die Ausweisdokumente der mit angemeldeten Personen aktualisiert werden, sofern geeignete und gültige Ausweisdokumente vorhanden sind.

So läuft die elektronische Wohnsitzanmeldung ab

Online-Dienst starten

Sie rufen den Online-Dienst auf und melden sich mit einem sicheren Nutzerkonto an, zum Beispiel mit der BundID oder einem interoperablen Landesnutzerkonto. Die Anmeldung erfolgt mit der Online-Ausweisfunktion.

Meldedaten abrufen und prüfen

Der Online-Dienst ruft die vorhandenen Meldedaten ab und zeigt sie zur Prüfung an. Persönliche Daten können im Online-Dienst nicht frei geändert werden. Sollten Daten fehlerhaft sein, muss dies mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Mitziehende Personen auswählen

Wenn im Melderegister weitere Personen zugeordnet sind, können diese für eine Anmeldung im Familienverbund ausgewählt werden.

Neue Wohnung eintragen

Sie geben die neue Anschrift und das tatsächliche Einzugsdatum ein. Ein Einzugsdatum in der Zukunft ist nicht möglich, da die Anmeldung erst nach dem Einzug erfolgen darf.

Wohnungsgeberbestätigung oder Eigenerklärung ergänzen

Bei Mietwohnungen laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Bei selbstgenutztem Eigentum erstellt der Online-Dienst aus Ihren Angaben eine Eigenerklärung für die Meldebehörde.

Angaben kontrollieren und absenden

Vor dem Absenden werden Ihre Angaben zusammengefasst. Sie können die Daten prüfen und bei Bedarf korrigieren. Anschließend wird die Anmeldung elektronisch an die zuständige Meldebehörde übermittelt.

Prüfung durch die Meldebehörde

Die Meldebehörde prüft die Angaben und die Wohnungsgeberbestätigung. Bei Unklarheiten kann der Vorgang geprüft, abgelehnt oder ein Bestätigungscode zur Adressverifikation per Brief an die neue Anschrift versendet werden.

Digitale Meldebestätigung abrufen

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Nachricht. Die Meldebestätigung steht anschließend als PDF im Online-Dienst bereit und ist mit einem elektronischen beziehungsweise optisch prüfbaren Siegel versehen.

Chip des Ausweisdokuments aktualisieren

Nach erfolgreicher Anmeldung werden die neuen Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises oder der eID-Karte aktualisiert. Dies erfolgt über den Online-Dienst und die AusweisApp.

Adressaufkleber per Post erhalten

Nach der Aktualisierung des Chips wird der neue Adressaufkleber automatisch per Post an die neue Meldeadresse versendet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten korrekt beschriftet ist.

Kosten und Gebühren

Für die digitale Wohnsitzanmeldung werden keine Gebühren erhoben.

Vor dem Start kurz prüfen

Bevor Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung beginnen, sollten Sie folgende Punkte klären:

  • Ziehe ich innerhalb Deutschlands um?
  • Melde ich eine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung an?
  • Ist meine neue Kommune an den Online-Dienst angeschlossen?
  • Ist meine Online-Ausweisfunktion aktiviert?
  • Kenne ich meine 6-stellige PIN?
  • Ist mein Ausweisdokument gültig?
  • Ist die AusweisApp installiert und aktuell?
  • Habe ich ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät?
  • Liegt die Wohnungsgeberbestätigung digital vor, falls ich zur Miete wohne?
  • Sind die Ausweisdokumente mitziehender Personen gültig?
  • Ist der Briefkasten an der neuen Anschrift beschriftet?
  • Benötige ich eine Einzelanmeldung oder eine Anmeldung im Familienverbund?

Wann ist die Online-Anmeldung nicht möglich?

In bestimmten Fällen kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Wenden Sie sich dann bitte an die zuständige Meldebehörde.

  • Sie ziehen aus dem Ausland nach Deutschland zu.
  • Die neue Kommune ist noch nicht an die elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen.
  • Sie möchten keine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung anmelden.
  • Die Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert.
  • Sie kennen Ihre PIN nicht.
  • Ihr für die Anmeldung benötigtes Ausweisdokument ist abgelaufen.
  • Sie möchten sich ausschließlich mit einem Reisepass identifizieren.
  • Im Melderegister ist eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk hinterlegt.
  • Die erforderlichen Meldedaten können nicht elektronisch abgerufen werden.
  • Sie waren ohne festen Wohnsitz gemeldet oder nach unbekannt abgemeldet und die Identifikation über die bisherigen Meldedaten ist nicht möglich.

Was passiert bei Rückfragen oder Problemen?

Bei fachlichen Rückfragen kann die zuständige Meldebehörde helfen. Bei technischen Problemen mit dem Online-Dienst kann der Support eingebunden werden. Halten Sie bei technischen Problemen möglichst folgende Informationen bereit:

  • Beschreibung des Fehlers
  • Datum und Uhrzeit des Auftretens
  • Vorgangsnummer, sofern vorhanden
  • alte und neue Wohnanschrift
  • Screenshot der Fehlermeldung
  • Angabe, ob mehrere Personen betroffen sind

Sie benötigen Unterstützung?

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den Umzug vorzubereiten und zu prüfen, ob die elektronische Wohnsitzanmeldung in Ihrem Fall möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie vorab wissen, ob es um eine Einzelanmeldung oder einen Familienumzug geht, ob die Wohnungsgeberbestätigung bereits vorliegt und an welchem Schritt Sie Unterstützung benötigen.

Hinweis: Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung allgemeinverständlich zusammen. Maßgeblich sind die Angaben des offiziellen Online-Dienstes und die Auskünfte der zuständigen Meldebehörde.