Facebook-Datenleck – Betroffene können Ansprüche prüfen lassen


Wegen einer gravierenden Datenschutzverletzung bei Facebook/Meta wurden möglicherweise Millionen von Telefonnummern öffentlich zugänglich. Auch in Deutschland sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger betroffen. Wer vor bzw. bis einschließlich 2019 ein Facebook-Konto hatte, kann prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Eine Sammelklage gegen Meta ist bereits anhängig, die mündliche Verhandlung findet am 10. Oktober 2025 statt. Betroffene können sich noch innerhalb von drei Wochen nach diesem Termin der Klage anschließen.

Rechtliche Hintergründe:

  • Grundlage der Ansprüche ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 82 DSGVO (Schadensersatz bei Datenschutzverstößen).
  • Verantwortlich ist Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Facebook in der EU.
  • Die Klage wird nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bzw. vergleichbaren Sammelklageinstrumenten geführt, die seit 2023 in Deutschland für Verbraucherrechte zur Verfügung stehen.
  • Ziel ist die gerichtliche Feststellung eines Datenschutzverstoßes und einer daraus resultierenden Ersatzpflicht.

Hinweis:
Die Stadt selbst tritt nicht als Anspruchsgegner oder Rechtsberater auf. Bürgerinnen und Bürger sollten sich für eine individuelle Prüfung ihrer Ansprüche direkt an qualifizierte Rechtsvertretungen oder Verbraucherorganisationen wenden.

Quelle: Netzpolitik.org, Titel der Pressemitteilung: Meta muss mir 250 Euro zahlen – dir auch?, abgerufen am 08.08.2025, unter: [https://netzpolitik.org/2025/facebook-datenleck-meta-muss-mir-250-euro-zahlen-dir-auch/].

<Hier> geht es zum Erklärvideo und weiteren Informationen der Anwaltskanzlei Dr. Stoll und Sauer

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