Willkommen in Langenselbold


Friedhof Ruhehain

Ein friedlicher Ort für einen würdigen Abschied

Der Ruhehain Rödelberg liegt oberhalb der Stadt Langenselbold in einer schönen und ruhigen Kulturlandschaft. Der Laubwald weist einen alten Baumbestand auf. Traubeneichen, Hainbuchen, Rotbuchen und einzelne Wildkirschen sind Heimat vieler einheimischer Singvogelarten.

Bild vom Friedhof mit Bänken und Kreuz

Der Ruhehain Rödelberg ist leicht zu erreichen und so gestaltet, dass auch gehbehinderte Personen oder Personen, die im Rollstuhl fahren, den Ruhehain besuchen können.

Im Ruhehain befinden sich zahlreiche Ruhestätten an besonders gekennzeichneten Bäumen oder an Naturmerkmalen, an denen Aschenurnen beigesetzt werden können.

Für Trauerzeremonien kann die Trauerhalle des nahe gelegenen Friedhofs Rödelberg ebenso genutzt werden wie die Andachtstelle im Ruhehain.

Die Ruhestätten werden nicht gepflegt sondern die Natur übernimmt hier die Pflege. Auf jeglichen Grabschmuck wird verzichtet. Der Wald bleibt naturbelassen. 

Öffnungszeiten:

Das Betreten des Ruhehain Rödelberg ist grundsätzlich täglich von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet.

Bei Sturm, Gewitter oder Naturkatastrophen darf der Ruhehain Rödelberg nicht betreten werden.

Jeder Besucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Es gilt die jeweils gültige Friedhofsordnung „Ruhehain Rödelberg“.

Ihr Leitfaden für den Ruhehain Rödelberg

  • Im Ruhehain Rödelberg ist es möglich schon zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Urnengrabstätte zu erwerben.
  • Die Urnenbäume sind durch eine Nummer (hängt immer im Norden) gekennzeichnet.
  • Bei einem Waldspaziergang suchen Sie eine Begräbnisstätte aus und teilen der Friedhofsverwaltung Ihren Wunsch und die ausgesuchte Baumnummer mit.
  • Sie erhalten von der Friedhofsverwaltung die aktuell gültige Satzung Ruhehain Rödelberg, einen Lageplan und den Gebührenbescheid für das Nutzungsrecht.
  • Nach Bezahlung der Gebühr und Rücksendung des unterschriebenen Nutzungsvertrages erhalten Sie eine Urkunde für das Nutzungsrecht.
  • Die Nutzungsberechtigten werden in das Baumregister eingetragen.
  • Im Trauerfall teilen Sie dem von Ihnen beauftragten Bestatter mit, dass der Verstorbene im Ruhehain Rödelberg in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden soll.
  • Der Bestatter oder Sie selbst kontaktieren die Friedhofsverwaltung Telefon: 06184 802-301 oder den Mitarbeiter des Friedhofs Telefon: 06184 61338 und teilen unter Vorlage der Urkunde mit, dass und wo eine Beisetzung im Ruhehain stattfinden soll.
  • Ein Beisetzungstermin wird festgelegt.
  • Evtl. wird eine Trauerfeier in der Trauerhalle des Friedhofs Rödelberg vereinbart.
  • Die Friedhofsverwaltung nimmt die Beisetzung vor.
  • Die Friedhofsverwaltung berechnet eine Beisetzungs- und Verwaltungsgebühr lt. der aktuellen Gebührensatzung.
  • Möchten Sie Namen, Geburts- und Sterbetag auf einer Plakette am Baum eingraviert haben, so teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

Eine Alternative zur herkömmlichen Bestattung

Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Zum Baumstamm muss ein Abstand von ca. 3 m eingehalten werden, um das Wurzelwerk des Baumes nicht zu beschädigen.

Der Ruhehain Rödelberg dient der Beisetzung aller Personen oder deren Angehörigen, die ein Recht zur Bestattung im Ruhehain Rödelberg erworben haben.

Gestattet ist der Erwerb eines Nutzungsrechts durch natürliche Personen, die Einwohner der Stadt Langenselbold sind oder unmittelbar nach Aufgabe des Wohnsitzes in Langenselbold in einem Alters- oder Pflegeheim Aufnahme gefunden haben.

Das Nutzungsrecht wird zunächst für 20 Jahre erworben. Bei einem Trauerfall ist eine Verlängerung auf eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren erforderlich.

Es werden folgende Baumgrabstätten unterschieden:

a) Gemeinschaftsbaumgrabstätten mit bis zu 12 Beisetzungsstellen – Einzelstellen
    Gebührenhöhe je Beisetzungsstelle    610,00 €
    Verlängerung pro Jahr                        30,50 €

b) Partnerbaumgrabstätten mit bis zu 2 Beisetzungsstellen
    Gebührenhöhe                               4.220,00 €
    Verlängerung pro Jahr                       211,00 €

(Nach der jeweils gültigen Satzung)

Der gewachsene, weitgehend naturbelassene Ruhehain darf in seinem Erscheinungsbild nicht verändert werden. Insbesondere ist es nicht gestattet:

a) Grabmale, Gedenksteine uns sonstige baulichen Anlagen zu errichten

b) Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen,

c) Kerzen und Lampen aufzustellen.

Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts- bzw. Todestages ist erlaubt.

Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Ruhestätte zur Urnenbeisetzung im Ruhehain Rödelberg

Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.

Magistrat der Stadt Langenselbold
Friedhofsverwaltung
Schlosspark 2
Telefon:       06184 802-308
Fax:             06184 802-399

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