Fundsachen abgeben oder abholen


Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie einen Gegenstand melden wollen oder einer der Gegenstände aus der Tabelle unten Ihnen gehört, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail <hier> an das Bürgerbüro.

Rechtsgrundlage
§ 967 BGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)



ID Datum Gegenstand Fundort
7410.06.2026Smartphonevor der Sparkasse in der Gelnhäuser Str. 3
7102.06.2026Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln und AnhängerKreuzung Vogelsbergstraße/Leipziger Straße
6627.05.2026SmartphoneSchwimmbad
6727.05.2026SmartphoneSchwimmbad
6526.05.2026SmartphoneFahrradweg nach Gründau
6926.05.20262 SchlüsselSchwimmbad
6825.05.20262 SchlüsselSchwimmbad
7311.05.2026Rucksack mit Schlüsselbund + BrillenetuiSitzbank auf der Wingert
7206.05.2026Fahrradtasche mit RegenponchoBushaltestelle Gelnhäuser Str. Sicherstellung durch Polizei
6418.04.20262x Schlüssel mit PlüschanhängerSpielplatz Ulmenstraße