Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie einen Gegenstand melden wollen oder einer der Gegenstände aus der Tabelle unten Ihnen gehört, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail <hier> an das Bürgerbüro.
Rechtsgrundlage
§ 967 BGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
| ID | Datum | Gegenstand | Fundort |
|---|---|---|---|
| 74 | 10.06.2026 | Smartphone | vor der Sparkasse in der Gelnhäuser Str. 3 |
| 71 | 02.06.2026 | Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln und Anhänger | Kreuzung Vogelsbergstraße/Leipziger Straße |
| 66 | 27.05.2026 | Smartphone | Schwimmbad |
| 67 | 27.05.2026 | Smartphone | Schwimmbad |
| 65 | 26.05.2026 | Smartphone | Fahrradweg nach Gründau |
| 69 | 26.05.2026 | 2 Schlüssel | Schwimmbad |
| 68 | 25.05.2026 | 2 Schlüssel | Schwimmbad |
| 73 | 11.05.2026 | Rucksack mit Schlüsselbund + Brillenetui | Sitzbank auf der Wingert |
| 72 | 06.05.2026 | Fahrradtasche mit Regenponcho | Bushaltestelle Gelnhäuser Str. Sicherstellung durch Polizei |
| 64 | 18.04.2026 | 2x Schlüssel mit Plüschanhänger | Spielplatz Ulmenstraße |
