Fundsachen abgeben oder abholen


Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie einen Gegenstand melden wollen oder einer der Gegenstände aus der Tabelle unten Ihnen gehört, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail <hier> an das Bürgerbüro.

Außerdem besteht die Möglichkeit, nach verlorenen Gegenständen auf der Homepage des Fundbüros Deutschland unter dem Link Fundbürodeutschland: Zentrales Online-Fundbüro, zu suchen.

Rechtsgrundlage
§ 967 BGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)



ID Datum Gegenstand Fundort
8903.09.2026Schlüsselbund mit 4 SchlüsselnKinzigstr. 7
8802.09.20263 Jacken unterschiedlicher MachartWeinfest Langenselbold
8531.08.2026BrillePostfach Bürgerbüro
8731.08.2026Schlüssel einzelunbekannt
8109.08.2026Zwei AutoschlüsselAutobahnausfahrt von Hanau kommend auf einem Parkplatz
7903.08.2026Autoschlüssel + 6 weitere Schlüssel u. 1 GaragentorfunksenderBocksgehörn
8028.07.20262x FahrradschlüsselKäthe-Kollwitz-Schule
7817.07.20261 WohnungsschlüsselFoyer Rathaus
7601.07.2026goldenes ArmbandWächtersbacher Straße
7701.07.2026eBikeSchießhütte / Rhönstr.