Fundsachen abgeben oder abholen


Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie einen Gegenstand melden wollen oder einer der Gegenstände aus der Tabelle unten Ihnen gehört, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail <hier> an das Bürgerbüro.

Rechtsgrundlage
§ 967 BGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)



ID Datum Gegenstand Fundort
6418.04.20262x Schlüssel mit PlüschanhängerSpielplatz Ulmenstraße
6311.04.20262x SchlüsselAm Sportplatz im Feld
6107.04.2026Schlüssel mit Schlüsselbandvorm Gärtnerweg auf der Wiese
6207.04.20261 Schlüssel mit Anhängervor der evangelischen Kirche
6019.03.2026SchlüsselAm Kinzigsee
5813.03.2026City RollerFeld an der Gelben Bank
5911.03.2026schwarze Damen-Steppjacke von esmaraKlosterberghalle/Foyer
5704.03.2026Smartphone, Sonyin einer Biotonne in der Niedergründauer Straße
5106.02.20261 In-ear Bluetooth-Kopfhörer in weiß mit LadestationJoseph-Haydn-Straße zw. Nr. 2 und 4
5206.02.20263 Schlüssel am BandSchlosspark