Die Stadt Langenselbold bietet Betreuungsplätze in insgesamt 5 städtischen Einrichtungen. Sie als Erziehungsberechtigte haben die Wahl, für welche Einrichtung Sie ihr Kind anmelden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass nicht alle Altersstufen in allen Einrichtungen betreut werden können. Unser Betreuungsangebot besteht aus einem U3-Krippenhaus, drei Kindertagesstätten und einem Hort-Haus. Wir versuchen den Wünschen und Erfordernissen der Familien gerecht zu werden. Im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens ist es leider nicht immer möglich, einen Platz in der von Ihnen gewünschten Einrichtung bzw. zum gewünschten Aufnahmedatum zu garantieren.
| Wann kann/muss ich mein Kind anmelden? Ihr Kind kann während des ganzen Jahres angemeldet werden. Die Voranmeldung sollte für die Krippenbetreuung möglichst nach der Geburt des Kindes erfolgen. Für die Betreuung in der Kindertagesstätte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen, für die Hort-Betreuung möglichst ein Jahr vor Schuleintritt erfolgen, um adäquat bearbeitet und eingeplant werden zu können. Wo kann ich mein Kind anmelden? Sie können Ihr Kind über das Eltern- und Anmeldeportal der Langenselbolder Kinderbetreuungseinrichtungen anmelden. Besuchen Sie hierfür die städtische Homepage (https://langenselbold.de/kindertagesstaetten/). Für folgende Einrichtungen können Sie Ihr Kind über das Elternportal anmelden: |
| Einrichtung | Leitung | Altersstruktur |
| Kita Buchbergblick (städtisch) | Frau Bassermann | Ab dem 2. Geburtstag Bis Schuleintritt |
| Kita Pusteblume (städtisch) | Frau Müller | Ab dem 2. Geburtstag bis Ende 4. Klasse |
| Kita Rödelberg (städtisch) | Frau Agyarko | Ab 3. Geburtstag bis Schuleintritt |
| Krippenhaus Löwenzahn (städtisch) | Frau Lommatzsch | Ab 6. Monate bis 3. Geburtstag |
| Horthaus Kinderinsel (städtisch) | Frau Lofink | Schulbeginn bis Ende 4. Klasse |
| Waldkindergarten | Frau Jensen | Ab 3. Geburtstag bis Schuleintritt |
| Evangelischer Kindergarten | Frau Wolf | Ab 2. Monate bis Schuleintritt |
| Kita Kunterbunt (DRK) | Frau Steinert | Ab 6. Monate bis Schuleintritt |
| Honigbienchen | Frau Pinkernell | Ab 10. Monate bis 3. Geburtstag |
| In folgender Einrichtung ist eine gesonderte Anmeldung abzugeben: | ||
| Kath. Kita „Don Bosco“ | Frau März | Ab 3. Geburtstag bis Schuleintritt |
Wir machen darauf aufmerksam, dass es nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten gibt. Die Entscheidung wird aufgrund der zur Verfügung stehenden freien Plätze getroffen.
Besonders beim Übergang von der U3-Betreuung in den Kindergarten machen wir Sie auf folgendes aufmerksam:
Der Wechsel von der Krippenbetreuung in den Kindergarten findet in dem Monat statt, in dem Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Sollte zu diesem Zeitpunkt in keiner Einrichtung ein freier Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, wird Ihr Kind solange in der Krippe weiterbetreut, bis Ihnen ein freier Betreuungsplatz in einem Kindergarten (Stadtgebiet Langenselbold) angeboten werden kann. Wird Ihnen ein Betreuungsplatz in einer Einrichtung angeboten, welche Sie ablehnen, haben Sie keinen Anspruch auf die weitere Betreuung in der Krippe.
Auskunft über freie Kita-Plätze in städtischen Einrichtungen erhalten Sie ebenfalls bei der zuständigen Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung im Rathaus.
Frau Lenz – Zimmer 23, Tel.- Nr. 06184/802-400
Wie finde ich die geeignete Einrichtung?
Die städtischen Kindertagesstätten stellen sich auf der Homepage der Stadt Langenselbold (www.langenselbold.de) und im Elternportal (KiCare) vor.
Woran sollte ich noch denken?
Alle Einrichtungen verfügen über eine Eingewöhnungsphase. Dies bedeutet, dass Sie gemeinsam mit ihrem Kind über einen vereinbarten Zeitraum in der Einrichtung anwesend sind und die Eingewöhnung ihres Kindes begleiten.
Zu beachten ist ebenfalls, dass seit dem 01.03.2020 für alle Kinder in einer Betreuungseinrichtung ein Nachweis über die Masernimpfung erbracht werden muss. Als Nachweis muss der Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis vorlegt werden.
Die Aufnahme
Über die Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung entscheidet die jeweilige Kita-Leitung in Absprache mit den Kita-Leitungen der konfessionellen Einrichtungen, den Einrichtungen unter freier Trägerschaft sowie der Langenselbolder Kindertagespflege. Die Entscheidung wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Plätze und der Aufnahmekriterien getroffen. Nachdem Sie Ihr Kind vorangemeldet haben, werden Sie schriftlich informiert, sobald Ihnen ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Sollten Sie Interesse an diesem Betreuungsplatz haben, muss innerhalb der mitgeteilten Frist eine Rückmeldung an die Einrichtung erfolgen. Nach Ihrer Rückmeldung vereinbaren Sie einen Termin zu einem Aufnahmegespräch in der Kita.
Kriterien für die Betreuung mit Mittagsverpflegung in der Kindertagestätte/Krippe
- Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium beider Personensorgeberechtigten oder des alleinerziehenden Elternteils. Bei einer Änderung des Beschäftigungsstatus (z. B. Reduzierung der Arbeitszeit, Wechsel der Arbeitsstelle etc.) ist die Einrichtungsleitung zu informieren.
Die Änderung der angemeldeten Betreuungszeit ist abhängig von freien Kapazitäten. Der Rechtsanspruch bezieht sich ausschließlich auf einen 12:30 Uhr Platz.
Aufnahmekriterien für den Hort
- Erwerbsstätigkeit, Ausbildung oder Studium beider Personensorgeberechtigten oder des alleinerziehenden Elternteils
Bitte beachten Sie, dass Kinder mit Schulpflicht bei der Platzvergabe Vorrang haben. Übrige Plätze werden an „Kann-Kinder“ (Kinder die nach dem Stichtag am 30.06. das 6. Lebensjahr erreicht haben) vergeben.
Gründe für eine vorrangige Aufnahme in eine Kindertagesstätte liegen vor, wenn
-ein Elternteil alleinerziehend ist
-ein Elternteil/beide Eltern minderjährig sind
-ein besonderer Förderbedarf des Kindes besteht
-bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung betreut wird
-Kinder, die bereits als Kleinkinder (unter drei Jahren) eine städtische Einrichtung
besuchen, erhalten vorrangig vor „externen“ Kindern in dieser Einrichtung ein
Betreuungsangebot für den Kindergarten.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderung der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten der Kita bekanntgegeben werden muss!
<Hier> laden Sie den Arbeitszeitnachweis zur Vorlage bei der Stadt Langenselbold herunter.
Gebührenaufstellung der städtischen Einrichtungen
Für weitere Informationen laden Sie bitte das Dokument Infoblatt Leitfaden Anmeldung <hier> herunter.
