Willkommen in Langenselbold


Mehr Sicherheit für Fußgänger – Veränderte Verkehrsführung in der Untergasse


Die Untergasse ist aufgrund Ihrer geringen Breite, zwischen Beethovenring und der Kreu-zung Brühlweg/Wiesgasse, für einen regulären Begegnungsverkehr deutlich zu schmal. Dies führt regelmäßig zu verkehrlichen Konflikten und gefährlichen Situationen. Sich be-gegnende Fahrzeuge weichen häufig auf die Gehwege aus, sodass Fußgänger, insbeson-dere mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder, massiv gefährdet und behindert wur-den. Trotz Bemühungen der Straßenverkehrsbehörde, durch das Anbringen von Verkehrs-zeichen sowie kleinen Leitelementen auf dem Gehweg, konnte keine Verbesserung erzielt werden.

Zukünftig ist deshalb das Einfahren in die Untergasse nur noch aus Richtung der Straße „An der Mühlwiese“ erlaubt. An der Kreuzung zu den Straßen Brühlweg und Wiesgasse wird das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ aufgestellt. Innerhalb des genannten Stra-ßenabschnitts selbst gilt keine Einbahnstraßenregelung, sodass Begegnungsverkehr wei-terhin erlaubt ist. Das Befahren der Untergasse aus Richtung Brühlweg/Wiesgasse bleibt Radfahrenden weiterhin gestattet.

„Durch das Einfahrverbot wird der Quell- und Zielverkehr im betroffenen Abschnitt so redu-ziert und gesteuert, dass die Wahrscheinlichkeit von Begegnungsverkehren, die ein Aus-weichen auf den Gehweg erzwingen würden, minimiert wird. Da innerhalb des Abschnitts selbst keine Einbahnstraße angeordnet wird, bleibt die Flexibilität für anwohnende Ver-kehrsteilnehmer im notwendigen Maße erhalten“, so Bürgermeister Rittershauß.

Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in den nächsten Tagen montiert. Die neue Regelung ist ab dem Moment der Montage rechtsverbindlich. Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung der neuen Be-schilderung.

Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag

Alexander Lötschert

Redaktion:
Stadt Langenselbold

Kontakt für Rückfragen:

Alexander Lötschert
06184 802-300
E-Mail senden
Amtsleiter

Fax Ordnungsamt
06184 802-399

Die genannte Kontaktperson steht für Rückfragen zum Inhalt zur Verfügung.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold