Öffentliche Bekanntmachung 51/26


Neue Haus- und Badeordnung
für das
Freischwimmbad Langenselbold
und das
Strandbad Kinzigsee

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2025 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBI. 2026 Nr. 8), und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
22.06.2026 wurde die neue Haus- und Badeordnung für das Freischwimmbad Langenselbold und das Strandbad Kinzigsee erlassen.

Die neue Haus- und Badeordnung für das Freischwimmbad ist zusätzlich im Schaukasten des Freischwimmbads Langenselbold ausgehängt und steht zudem auf der folgenden Internetseite zum Download bereit:
https://langenselbold.de/wp-content/uploads/Haus-und-Badeordnung-Freischwimmbad-Langenselbold-2026.pdf

Die neue Haus- und Badeordnung für das Strandbad ist zusätzlich im Schaukasten des Strandbades Kinzigsee ausgehängt und steht zudem auf der folgenden Internetseite zum Download bereit:
https://langenselbold.de/wp-content/uploads/Haus-und-Badeordnung-Strandbad-Kinzigsee-2026.pdf

Mit Wirkung zum 22.06.2026 treten die beiden neuen Haus- und Badeordnungen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung für das Freischwimmbad Langenselbold und das Strandbad Kinzigsee vom 30.06.2025 außer Kraft.

Langenselbold, 27.08.2026

Der Magistrat
der Stadt Langenselbold

Im Auftrag
A. Weber

Redaktion:
Stadt Langenselbold

Kontakt für Rückfragen:

Amina Weber
06184 802-604
E-Mail senden
Bahnhof, Freibad, Kinzigsee

Die genannte Kontaktperson steht für Rückfragen zum Inhalt zur Verfügung.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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