Wichtige Zahlungstermine
Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Februar 2024 fällig werden:
| Grundsteuer A + B | 1. Quartal 2024 |
| Müllabfuhrgebühren | 1. Quartal 2024 |
| Hundesteuer | 1. Quartal 2024 |
| Gewerbesteuervorauszahlung | 1. Quartal 2024 |
Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.
Langenselbold, den 07.02.2024
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Redaktion:
Stadt Langenselbold
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wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Langenselbold.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.
– redaktionell geprüft –
Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
