Reisepass/vorläufigen Reisepass beantragen


In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.
Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
– einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass),
– gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
– gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
– Ein aktuelles biometrisches Passbild. Dieses erlaubt der Gesetzgeber seit dem 01.05.2025 jedoch nur noch in digitaler Form von entsprechend zertifizierten Fotografen. Über folgenden Link können Sie einsehen, wo Sie die Passbilder anfertigen lassen können: Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Fotografen aufzusuchen, ist es außerdem möglich, dass Sie das Lichtbild direkt im Bürgerbüro aufnehmen lassen.

Bei der Antragstellung für ein Kind sind zusätzlich mitzubringen:

– das Kind, für das ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass beantragt wird
– Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine
Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder den
– Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
– Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können
gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder
Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.

Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

26,00 € für einen vorläufigen Reisepass unabhängig vom Alter der Person.
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

6,00 € Aufschlag bei Erstellung eines Lichtbildes durch die Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden!

Für die Beantragung eines Reisepasses ist es Voraussetzung, dass Sie deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin sind.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

zusätzliche Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere
Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)!

Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de.

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