In letzter Zeit gehen in der Stadtverwaltung vermehrt Meldungen über unzureichende Straßenreinigung und starken Überwuchs im Bereich der Gehwege ein. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und ein gepflegtes Stadtbild zu erhalten, weist das Ordnungsamt Langenselbold ausdrücklich auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer hin, die Gehwege regelmäßig zu reinigen sowie Überwuchs in den öffentlichen Raum zu beseitigen.
„Nach dem hessischen Straßengesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken und Bäume entlang der Gehwege regelmäßig zurückzuschneiden. Die lichte Höhe muss mindestens 2,20 Meter betragen, über der Fahrbahn sogar mindestens 4,50 Meter. Dies verhindert, dass Passanten – insbesondere Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen – auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Zudem werden Fahrzeuge vor Beschädigungen durch überhängende Äste geschützt und Verkehrsschilder bleiben sichtbar“, informiert das Ordnungsamt. Dabei handelt es sich nicht um einen radikalen Rückschnitt, sondern um einen schonenden Pflegeschnitt. Auch während der Brut- und Setzzeit sei der Heckenschnitt zulässig, da die Verkehrssicherheit Vorrang habe und keine tiefgreifenden Eingriffe in die Vegetation erforderlich seien.
„Neben dem Heckenschnitt sind alle Eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, den Gehweg, die Rinne sowie die Hälfte der Fahrbahn vor ihrem Grundstück sauber zu halten und von Unkraut zu befreien. Die regelmäßige Reinigung dient nicht nur dem Erscheinungsbild, sondern schützt auch den Straßenbelag und das Pflaster vor Schäden durch Wasser und Frost“, heißt es weiter. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Pflichten führt die Stadtpolizei verstärkt Kontrollen durch und informiert die betroffenen Grundstückseigentümer über Ihre Pflichten. Sollten diese Hinweise keinen Erfolg haben, können Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Abschließend bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümer um verantwortungsvolle Mithilfe im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Sauberkeit in Langenselbold.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt gerne unter der Rufnummer 06184-8020 oder per E-Mail zur Verfügung.
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