Das Jahr 2025 geht dem Ende zu und das neue Jahr kündigt sich bereits an. Weltweit wird der Jahreswechsel durch kleine und große Feuerwerke gefeiert. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten jedoch besondere Regeln. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ausschließlich am 31.12.2025 und am 01.01.2026 gestattet. In dieser Zeit ist es dennoch nicht uneingeschränkt erlaubt Feuerwerk zu zünden. Die individuellen Rechte der Mitmenschen wie Lärmschutz, die Unverletzlichkeit des Grundstücks und insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen über dem Feuerwerkvergnügen. Daher sind der Wald und alle privaten Grundstücke tabu. Vor allem das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tierhaltungen oder in Richtung der Nachbarhäuser wird nicht nur mit hohen Geldbußen bestraft, es kann hier großer Schaden entstehen. Des Weiteren ist es zwar üblich, dass im öffentlichen Verkehrsraum Feuerwerk abgebrannt wird, jedoch muss auch zu Silvester die originäre Nutzung der Straßen, Gehwege und Plätze sichergestellt sein.
Die Straßen und Gehwege sind für alle Verkehrsteilnehmer freizuhalten, nicht zuletzt natürlich für Einsatz- und Rettungskräfte. Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern, wie das Abfeuern aus der Hand, das unerlaubte Verbinden oder Umbauen sind nicht nur mit hohen Strafen belegt, sie führen Jahr für Jahr zu teils schwersten Verletzungen oder hohem Sachschaden. Darüber hinaus ist Feuerwerk in verschiedene Klassen eingeteilt. Das Abrennen der Feuerwerkklasse II ist beispielsweise nur Personen über 18 Jahren gestattet. Eltern tragen hier die volle Verantwortung für ihre Kinder, auch wenn diese außer Haus feiern. Es gilt zu bedenken, dass es sich bei Feuerwerk trotz allem um Sprengstoff handelt. Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist zu verwenden. Der Fachhandel informiert dazu gerne und umfassend.
Nach dem Feiern folgt bekanntlich das Aufräumen. Dies gilt nicht nur für den heimischen Partykeller, sondern auch für die Gehwege, Fahrbahnen und die öffentlichen Plätze. Die Stadtverwaltung weist daher auf die Regelungen der städtischen Straßenreinigungssatzung und des hessischen Straßengesetzes hin, die auch auf die Hinterlassenschaften der Silvesternacht Anwendung finden. Als erstes sind hier die Verursacher gefordert, zu Besen und Eimer zu greifen und vor dem eigenen Grundstück und selbstverständlich bei den Nachbarn, die nicht am Feuerwerk beteiligt waren, die Straße zu reinigen. Findet sich kein Verursacher, greift die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Anwohner und Gehweg sowie Straße sind bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Außerdem werden alle Feuerwerker, welche die öffentlichen Flächen wie den Parkplatz am Friedhof Rödelberg oder den Marktplatz zum Feiern nutzen, aufgefordert, diese anschließend ebenfalls wieder zu reinigen. Hier kommt jährlich ein großer Aufwand auf die Stadt zu, um die Hinterlassenschaften einzelner Personen zu beseitigen.
Werden diese wenigen und selbstverständlichen Regeln eingehalten, steht einer fröhlichen und unbeschwerten Silvesterfeier im Familienkreis oder der Party mit Nachbarn und Freunden mit tollem Feuerwerk nichts entgegen. Das Ordnungsamt der Stadt Langenselbold wünscht auf diesem Wege einen guten Start ins neue Jahr und alles Gute für 2026.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Bonifer
Redaktion:
Stadt Langenselbold
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– redaktionell geprüft –
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Schloßpark 2
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