Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis an und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Im Reisepass ist der Wohnort vermerkt. Dieser wird von der zuständigen Stelle mit einem Änderungsvermerk aktualisiert.
Rechtsgrundlage
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung-PassV)
§ 15 Absatz 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung-PassV)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Personalausweis
Reisepass