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Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Die Sonne scheint, die ersten Blüten sind an den Bäumen und Sträuchern zu sehen, beim Imker summen die Bienen und die Vögel geben ein himmlisches Konzert. Der Frühling wirft seine Schatten voraus. Das bedeutet aber auch, die Brut- und Setzzeit beginnt.

Jetzt heißt es, „Hunde an die Leine!“

In der Brut- und Setzzeit, vom 01. März bis zum 31. August eines jeden Jahres, sind Hunde an der Leine zu führen.

Entgegen der landläufigen Meinung, Hunde müssten immer und überall freilaufen dürfen, sind Hunde so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere können wildlebende Tiere durch den aufkommenden Jagdtrieb von freilaufenden Hunden gefährdet werden. Immer häufiger werden brütenden Vögel und trächtige Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. In der Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelege-Verlusten bei bestandsbedrohten Tierarten. Den mehrheitlich verantwortungsbewussten Hundehaltern ist klar, dass sie ihren Hund, gerade in der Brut- und Setzzeit, an der Leine führen müssen. Leider werden die verantwortungsbewussten Hundehalter immer wieder durch die achtlosen oder provokanten Hundehalter in Misskredit gebracht. Es gibt zum Leidwesen Aller immer wieder Hundebesitzer, die ihre Form der Hundehaltung über die Rechte der Allgemeinheit stellen. Bundesdeutsche und hessische Natur- und Jagdgesetze lassen deutlich erkennen, dass dem Schutz von Wildtieren eine besondere Bedeutung zukommt. Leider wird dieser Schutz von einigen Wenigen verkannt.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Hundehalter, sich beim Ausführen von Hunden so zu verhalten, dass weder Mensch noch Tier gefährdet werden. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Diensttiere von Behörden, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie Jagd- und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckentsprechenden Einsatzes oder in der Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bianca Bonifer
06184 802-304
E-Mail senden
Ordnungsamt

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