Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Satz steht seit dem Jahre 1994 im Grundgesetz.
Roswitha Knoll
Telefon: 06184 802-410
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Parkausweise für Menschen mit Behinderungen können im Rathaus im Bürgerbüro beantragt werden. Bitte wenden Sie sich vorab an die Telefonnummer: 06184/802-360 oder 06184/802-361
Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:
1) Bescheid über den Grad der Behinderung
2) Schwerbehindertenausweis