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Bundesministerium der Justiz

  • Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

    Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.

  • Roland Weber steht den Betroffenen des Anschlags von Magdeburg als neuer Bundesopferbeauftragter zur Seite

    Zum Jahreswechsel hat Roland Weber, Landesopferbeauftragter des Landes Berlin, zusätzlich das Amt des Bundesopferbeauftragten übernommen. In dieser Funktion ist er auch Ansprechpartner für alle Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024. Bei der Unterstützung der Betroffenen arbeiten er und seine Geschäftsstelle im Bundesministerium der Justiz eng mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, zusammen. Bislang wurde über 370 Betroffenen des Anschlags ein Unterstützungsangebot unterbreitet. In der Funktion als Bundesopferbeauftragter folgt Roland Weber auf Pascal Kober, MdB. Pascal Kober war seit Januar 2022 Bundesopferbeauftragter und hat seine Tätigkeit auf eigenen, bereits vor dem Anschlag von Magdeburg gefassten Wunsch beendet. Das Bundeskabinett hat die Bestellung von Roland Weber zum neuen Bundesopferbeauftragten bereits am 18. Dezember 2024 beschlossen.

  • Nach dem Anschlag von Magdeburg: Bundesopferbeauftragter und Landesopferbeauftragte stehen Betroffenen zur Seite und koordinieren die Unterstützung bei einem „Runden Tisch“

    Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erhalten sowohl vom Bundesopferbeauftragten, Pascal Kober, MdB, als auch von der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, Unterstützung. Beide haben am 23. Dezember 2024 ein erstes Rundtischgespräch abgehalten, um die Hilfe für die Betroffenen zu koordinieren. Dabei wurden sie vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Zahlreiche Betroffene des Anschlags vom 20. Dezember 2024 sind inzwischen auch bereits kontaktiert worden und haben Unterstützungsangebote erhalten.

  • Bundesopferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg

    Der Bundesopferbeauftragte Pascal Kober, MdB hat die Betreuung der Betroffenen der Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg vom 20. Dezember 2024 übernommen. Er hat die Betreuung auf Bitten des Bundeskanzlers Olaf Scholz und des Bundesministers der Justiz Volker Wissing wegen der besonderen Bedeutung des schwerwiegenden Vorfalls und seiner Folgen übernommen.

  • Bundesregierung schlägt Änderungen des Wohnraummiet­rechts vor

    Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.

  • Mehr Geld für Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder und im Familienrecht tätige Pflegerinnen und Pfleger: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

    Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrens­pflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

  • Höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe

    Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

  • Mietpreisbremse: Bundesregierung schlägt Verlängerung bis 31. Dezember 2029 vor

    Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.

  • Entlastungsverordnung zum Bürokratieabbau: Bundesregierung beschließt Änderungen

    Das Bundeskabinett hat heute Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten und die Wirtschaft um rund 420 Millionen Euro jährlich entlasten.

  • Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Vererblichkeit von Entschädigungsansprüchen und Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

    Gerichte sollen zukünftig ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Bisher war es ausreichend, diese bei der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. So sollen Bürgerinnen und Bürger fortan einfacher und schneller online in Erfahrung bringen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist. Außerdem sollen zukünftig solche Personen nicht mehr Schöffen werden können, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Zuletzt sollen Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets vererbt werden können. Die sieht ein vom Bundesminister der Justiz vorgelegter Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

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