Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Dann sind Sie beim Einheitlichen Ansprechpartner Hessen richtig, denn er ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen wollen oder bereits in Hessen tätig sind und sich verändern möchten. Neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Selbständigkeit, die Sie auf unserem Informationsportal finden, bietet Ihnen der EAH zur Erledigung Ihrer Behördengänge ein digitales Verfahren an, mit dem Sie Ihre Anträge online stellen können. Wann immer Sie wollen, wo immer Sie wollen: 24 Stunden am Tag!
Wie funktioniert die Antragstellung?
Sobald Sie sich registriert haben, können Sie direkt mit der Antragstellung starten. Ihre Eingabefortschritte können Sie jederzeit abspeichern und die Bearbeitung später fortsetzen. Wenn Ihr Bescheid erteilt wurde, bekommen Sie eine Benachrichtigung und können ihn bequem aus der Online-Antragstellung herunterladen.
Sollten Sie sich noch nicht sicher sein, ob Sie die Online-Antragstellung nutzen wollen, können Sie sie ohne eine vorherige Registrierung mit der Antragssimulation ausprobieren.
Wenn Sie einen echten Antrag stellen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie zur Authentifizierung Ihren Ausweis in eingescannter Form benötigen und ggf. weitere Antragsunterlagen eingescannt hochladen müssen. Bitte beachten Sie auch die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Antragstellung.
Es gibt einige Verfahren, für die Sie derzeit noch nicht die Online-Antragstellung nutzen können. Die Liste dieser Verfahren sowie allgemeine FAQ’s finden Sie hier.
Für den Service des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen wird in der Regel keine Gebühr erhoben. Nur in Ausnahmefällen, bei sehr umfangreichen Verfahren mit großem Verwaltungsaufwand, richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand des EAH. Für Informationsanfragen wird keine Gebühr erhoben.
Bei Fragen und Problemen – einfach anrufen
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie oben in der blauen Leiste auf „Kontakt“. Hilfreich ist auch unser Handbuch für die Antragstellung.
Wenn Sie Ihren Antrag nicht über das Internet stellen möchten, können Sie sich auch per E-Mail, Fax, Telefon, Post oder auch persönlich an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Sie erreichen uns in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von
8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de
Hier gelangen Sie direkt zur Online-Antragstellung.
Im Auftrag
Marco Meid
06184 802-138
E-Mail senden
Digitalisierungsbeauftragter
Marco Meid