Willkommen in Langenselbold


Hund abmelden

Sie müssen Ihren Hund bei der Stadtverwaltung abmelden, wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Welche Fristen muss ich beachten?
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadt Langenselbold innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Rechtsgrundlage
Bürgerservice Hessenrecht – KAG | Landesnorm Hessen | Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 | gültig ab: 01.01.2013 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Hundesteuersatzung.doc (langenselbold.de)

Was sollte ich noch wissen?
Bitte bringen Sie, falls vorhanden, die Hundesteuermarke mit.

Welche Gebühren fallen an?
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.

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