Sie müssen Ihren Hund bei der Stadtverwaltung abmelden, wenn Sie
- Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadt Langenselbold innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Bürgerservice Hessenrecht – KAG | Landesnorm Hessen | Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 | gültig ab: 01.01.2013 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Hundesteuersatzung.doc (langenselbold.de)
Was sollte ich noch wissen?
Bitte bringen Sie, falls vorhanden, die Hundesteuermarke mit.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.