Willkommen in Langenselbold


Hund anmelden

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Städten und Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie Ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Was sollte ich noch wissen?
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

Dies gilt nicht, wenn es sich um gefährliche Hunde handelt.

Hundesteuer in der Stadt Langenselbold
Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist die Halterin oder der Halter des Hundes.

Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund               60,00 €
für den zweiten Hund            90,00 €
für jeden weitern Hund        114,00 €

Abweichend hiervon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 396,00 € pro Hund.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist zum 01.07. jeden Jahres fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November entrichtet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 2 Abs. 2 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.

Rechtsgrundlage
Bürgerservice Hessenrecht – KAG | Landesnorm Hessen | Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 | gültig ab: 01.01.2013 in Verbindung mit Hundesteuersatzung.doc (langenselbold.de) (Hundesteuersatzung 4. Änderung)

Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

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