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Leichte Sprache: Hinweisgeberschutz-Gesetz

Das Hinweisgeberschutz-Gesetz ist ein deutsches Gesetz. Es schützt Menschen, die in ihrer Arbeit von schlimmen Dingen erfahren und diese melden. Diese Menschen nennt man Hinweisgeber oder Whistleblower.

Ziele des Gesetzes

  • Hinweisgeber sollen keine Nachteile haben, wenn sie schlimme Dinge melden.
  • Firmen müssen sichere Wege schaffen, damit Hinweisgeber schlimme Dinge melden können.

Das Gesetz wurde am 2. Juni 2023 bekannt gemacht und gilt seit dem 2. Juli 2023.

Wer kann Hinweisgeber sein? Viele Menschen können Hinweisgeber sein. Zum Beispiel:

  • Angestellte und frühere Angestellte
  • Personen, die sich um eine Stelle bewerben
  • Praktikanten
  • Leiharbeiter
  • Selbstständige, die für eine Firma arbeiten
  • Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter
  • Personen, die Anteile an einer Firma haben oder in deren Leitung arbeiten

Auch Menschen, die dem Hinweisgeber helfen, sind geschützt. Ebenso sind Personen geschützt, die von der Meldung betroffen sind.

Welche schlimmen Dinge können gemeldet werden? Nicht alle schlimmen Dinge können gemeldet werden. Geschützt sind Meldungen über:

  • Dinge, die gegen das Gesetz sind. Das sind sehr schlimme Dinge, die bestraft werden.
  • Dinge, für die es Geldstrafen gibt. Das sind Dinge, die gefährlich für das Leben und die Gesundheit der Menschen sind oder gegen das Arbeitsrecht sind.

Auch andere wichtige Dinge können gemeldet werden, zum Beispiel:

  • Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Regeln zur Sicherheit von Produkten und Verkehr
  • Regeln für den Umwelt- und Strahlenschutz
  • Regeln für die Sicherheit von Lebensmitteln, Medikamenten und Medizinprodukten
  • Regeln zum Schutz von Verbrauchern und zum Datenschutz
  • Regeln für die Sicherheit in der Informationstechnik und für faire Wettbewerbsbedingungen

Hinweis: Die schlimmen Dinge müssen etwas mit dem Arbeitgeber oder der Firma zu tun haben, bei der der Hinweisgeber arbeitet oder gearbeitet hat.

Wie kann man schlimme Dinge melden?

  1. Trusty Whistleblower: Sie können schriftlich und anonym über die Plattform Trusty melden. Es gibt auch einen speziellen Briefkasten im Rathaus der Stadt Langenselbold.
  2. Bundesamt für Justiz: Sie können die Meldung auch an das Bundesamt für Justiz schicken.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Stellen.

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