Öffentliche Mahnung
Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.02.2024 fällig waren:
Grundsteuer A + B | 1. Quartal 2024 |
Müllabfuhrgebühren | 1. Quartal 2024 |
Hundesteuer | 1. Quartal 2024 |
Gewerbesteuervorauszahlung | 1. Quartal 2024 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 03.03.2024
an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.
Nach dem 03.03.2024 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.
Langenselbold, den 16. Februar 2024
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
– Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde –
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Stellvertretende Amtsleiterin, Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle