Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Februar 2025 fällig werden:
Grundsteuer A + B | 1. Quartal 2025 |
Müllabfuhrgebühren | 1. Quartal 2025 |
Hundesteuer | 1. Quartal 2025 |
Gewerbesteuervorauszahlung | 1. Quartal 2025 |
Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.
Langenselbold, den 05.02.2025
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Stellvertretende Amtsleiterin, Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle