Öffentliche Bekanntmachung 19/26


Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Langenselbold am 15.03.2026

Am 20.03.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten11.187
Anzahl der Wählerinnen und Wähler6.660
Anzahl der gültigen Stimmen6.511
Anzahl der ungültigen Stimmen149

Die Wahlbeteiligung betrug 59,53 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.Familien- und Ruf- nameTräger des WahlvorschlagsStimmenProzent (%)
1Gibbe, FlorianChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)2.50738,50 %
2Rittershauß, WolfgangSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)2.97845,74 %
3Häsler, AxelFreie Wähler Langenselbold (FWL)1.02615,76%

Keine/r der Bewerber-/innen hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Demnach kommen folgende zwei Personen, die die höchsten Stimmenanteile erhalten haben, in die Stichwahl:

Rittershauß, Wolfgang

SPD

und

Gibbe, Florian

CDU

An der Stichwahl am 12. April 2026 nehmen beide Personen teil. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Nico Hixt, Schloßpark 2, 63505 Langenselbold, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Langenselbold, den 20.03.2026

Nico Hixt
Gemeindewahlleiter

Redaktion:
Stadt Langenselbold

Kontakt für Rückfragen:

Nico Hixt
06184 802-301
E-Mail senden
Stellv. Amtsleitung, Gewerbeamt, Wahlen, Sachgebietsleiter Stadtpolizei

Die genannte Kontaktperson steht für Rückfragen zum Inhalt zur Verfügung.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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