Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Mai 2024 fällig werden:
Grundsteuer A + B | 2. Quartal 2024 |
Müllabfuhrgebühren | 2. Quartal 2024 |
Hundesteuer | 2. Quartal 2024 |
Gewerbesteuervorauszahlung | 2. Quartal 2024 |
Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.
Langenselbold, den 08.05.2024
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Stellvertretende Amtsleiterin, Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle