Öffentliche Bekanntmachung 32/26


3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Langenselbold

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold am 27.04.2026 die Hauptsatzung wie folgt geändert:

Artikel I

§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

Absatz 2, Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Ausschüsse haben höchstens acht Mitglieder.

Artikel II

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Diese Änderung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Langenselbold, den 04.05.2026

Der Magistrat der Stadt Langenselbold

Timo Greuel
Bürgermeister

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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