3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Langenselbold
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold am 27.04.2026 die Hauptsatzung wie folgt geändert:
Artikel I
§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
Absatz 2, Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Ausschüsse haben höchstens acht Mitglieder.
Artikel II
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Diese Änderung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Langenselbold, den 04.05.2026
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Timo Greuel
Bürgermeister
Redaktion:
Stadt Langenselbold
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