Öffentliche Bekanntmachung 37/26


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold

Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.05.2026 fällig waren:

Grundsteuer A + B2. Quartal 2026
Müllabfuhrgebühren2. Quartal 2026
Hundesteuer2. Quartal 2026
Gewerbesteuervorauszahlung2. Quartal 2026

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis

spätestens 31.05.2026

an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.

Nach dem 31.05.2026 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) gebührenpflichtig.

Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.

Langenselbold, den 22. Mai 2026

Der Magistrat der Stadt Langenselbold

– Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde –

Im Auftrag

Annett Hecktor
Kassenverwalterin

Redaktion:
Stadt Langenselbold

Kontakt für Rückfragen:

Sofern zu diesem Beitrag kein konkreter Kontakt genannt ist,
wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Langenselbold.

Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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