Öffentliche Bekanntmachung 40/25 – Dienstleistungs-kompetenz­zentrums


Anstaltssatzung des Dienstleistungskompetenz­zentrums Main-Kinzig-AöR (DKZ AöR)

Amtliche Bekanntmachung

Die Satzung für die „Dienstleistungskompetenzzentrum Main-Kinzig AöR“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die gemäß §§ 29a Abs. 4 und 29b Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erforderliche Genehmi­gung der Anstaltssatzung zur Errichtung der Dienstleistungskompetenzzentrum Main-Kinzig AöR“ ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Darmstadt
Aktenzeichen
RPDA – Dez.I 16-03 u 04/1-2020/1

Bearbeiter
Horneff

Datum
25. Juli 2025

Genehmigung

Gemäß §§ 29a Abs. 4 und 29b Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 1969, 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), genehmige ich hiermit die von den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Bad Soden-Salmünster, Bruchköbel, Erlensee, Langenselbold, Maintal, Nidderau, Steinau an der Straße, Wächtersbach, den Gemeindevertretungen der Gemeinden Brachttal, Flörsbachtal, Großkrotzenburg, Neuberg, Rodenbach und von dem Kreistag des Landkreises Main-Kinzig beschlossene Anstaltssatzung zur Errichtung der „Dienstleistungskompetenzzentrum Main-Kinzig AöR“.

gez.
Prof. Dr. habil. Hilligardt
Regierungspräsident

Langenselbold, den 31.07.2025

Der Magistrat der Stadt Langenselbold
gez. Timo Greuel
Bürgermeister

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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