Willkommen in Langenselbold


Es wird eine gelbe Trennlinie angezeigt

Öffentliche Bekanntmachung 41/24

Wichtige Zahlungstermine – Sonderfälligkeit

Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2024 erhöhten Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer folgende Steuern und Abgaben zur Sonderfälligkeit am 01. Juli 2024 fällig werden:

Grundsteuer A + BRückwirkend für das 1. + 2. Quartal 2024
GewerbesteuervorauszahlungRückwirkend für das 1. + 2. Quartal 2024

Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.

Langenselbold, den 26.06.2024

Der Magistrat der Stadt Langenselbold

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde

Im Auftrag

Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Stellvertretende Amtsleiterin, Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle

Willkommen in Langenselbold