Wichtige Zahlungstermine – Sonderfälligkeit
Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2024 erhöhten Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer folgende Steuern und Abgaben zur Sonderfälligkeit am 01. Juli 2024 fällig werden:
Grundsteuer A + B | Rückwirkend für das 1. + 2. Quartal 2024 |
Gewerbesteuervorauszahlung | Rückwirkend für das 1. + 2. Quartal 2024 |
Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.
Langenselbold, den 26.06.2024
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Stellvertretende Amtsleiterin, Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle