Amtliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold |
Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplans „Businesspark Langenselbold West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Magistrat der Stadt Langenselbold hat in seiner Sitzung vom 10.07.2024 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Businesspark Langenselbold West, Erweiterung und 1. Änderung“ gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt wird.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024
im Internet veröffentlicht. Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Langenselbold, http://www.langenselbold.de/rathauspolitik-buergerservice/bauen-planung/bebauungsplaene-im-verfahren.html und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ sowie dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rathaus der Stadt Langenselbold, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold, während der allgemeinen Dienststunden die Unterlagen einzusehen.
in Zimmer 8, Erdgeschoss
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
Andere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Veröffentlichung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Langenselbold eingebracht werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen am Westrand der Gemarkungsfläche Gewerbeflächen geändert und entwickelt werden. Die Flächen sind im Regionalen Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
Schallgutachten, Okt. 2023
Verkehrsgutachten, Okt. 2023
Baugrund/Versickerungsfähigkeitsgutachten, Jan. 2024
Baugrund/Hydrogeologisches Gutachten, März 2024
Entwässerungskonzept, März 2024
Artenschutzrechtliche Gutachten vom 2016/2018/2024.
Landschaftsplan zum Bebauungsplan Juni 2024
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 19.01.2024)
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom
24.01.2024)
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.01.2024)
in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 26.01.2024)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Geruch, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
Im Schallgutachten
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
finden sich in der Begründung zur Auslegung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im
Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen,
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
in der Stellungnahme des BUND
in den Artenschutzrechtlichen Gutachten 2016/18/24. • finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
Landschaftsplan zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Zuwegung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen,
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main
in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
in der Stellungnahme des BUND
finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan und im
Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle
Veränderungen,
in der Begründung zum Bebauungsplan und im
Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main
in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
in der Begründung zum Bebauungsplan
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls mit veröffentlicht.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Stadt Langenselbold den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Langenselbold, den 11.07.2024
Der Magistrat der
Stadt Langenselbold
Im Auftrag
Susanne Börstler
Bauen – Liegenschaften – Technische Dienste
Amt 60