Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Stadtverordnete und über das Nachrücken einer anderen Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Die Wahlbewerberin unter der laufenden Nr. 1 des Wahlvorschlags der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold vom 14.03.2021
Frau Monika Duderstadt
hat schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass sie als Stadtverordnete aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold ausgeschieden ist.
Ich stelle weiterhin fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen unter der laufenden Nr. 7 des Wahlvorschlags der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Frau Christine Georg
als Stadtverordnete in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gem. §§ 25 – 27 KWG jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn der Einspruch von mindestens 100 Wahlberechtigten unterstützt wird. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Langenselbold, Rathaus, Schloßpark 2, 63505 Langenselbold einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
63505 Langenselbold, den 25.08.2025
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Langenselbold
Nico Hixt
06184 802-301
E-Mail senden
Stellv. Amtsleitung, Gewerbeamt, Wahlen, Sachgebietsleiter Stadtpolizei
Redaktion:
Stadt Langenselbold
Kontakt für Rückfragen:
Sofern zu diesem Beitrag kein konkreter Kontakt genannt ist,
wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Langenselbold.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.
– redaktionell geprüft –
Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
