Willkommen in Langenselbold


Es wird eine gelbe Trennlinie angezeigt

Öffentliche Bekanntmachung 50/23

Wasserrechtliche Bewilligung für die Brunnen Im Weiherts und Weihertsweg;

Öffentliche Bekanntmachung der Antragsunterlagen

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold Nr. 49/2023 vom 23.09.2023 ist ungültig.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Bekanntmachung


Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH haben beantragt, gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176) die auf 30 Jahre befristete Bewilligung, um aus dem Brunnen Im Weiherts in der Gemarkung Langenselbold, Flur 47, Flurstück 63 und dem Brunnen Weihertsweg in der Gemarkung Langenselbold, Flur 45, Flurstück 79/42 Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Stadt Langenselbold zutage zu fördern und zu entnehmen. Die Höchstentnahmemengen sollen auf

160.000 m³/a                    aus dem Brunnen Im Weiherts und
200.000 m³/a                    aus dem Brunnen Weihertsweg

festgesetzt werden.

Der Antrag und die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 02. November 2023 beim Magistrat der Stadt Langenselbold, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold, im Erdgeschoss in der Bauverwaltung, Zimmer 09, während der nachstehenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Montag:               8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Dienstag:             8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch:             8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:         8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Freitag:                8.00 Uhr – 12.30 Uhr


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, hier: 16. November 2023, Einwendungen gegen die beantragte Bewilligung erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Hessisches Wassergesetz – HWG – in Verbindung mit § 73 Absatz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz – HVwVfG).

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Aktenzeichens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Langenselbold, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold, unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden (§ 9 HWG in Verbindung mit § 73 Absatz 4 HVwVfG).

Falls erforderlich wird die mündliche Erörterung von Einwendungen später anberaumt werden. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Anträge gestellt haben, werden über den Erörterungstermin benachrichtigt. Der Erörterungstermin wird ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Die Erörterung findet auch beim Ausbleiben von Beteiligten statt.

Dieser Bekanntmachungstext sowie die Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht. Der Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird zusammen mit den Antragsunterlagen ausgelegt.


Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt am Main
Geschäftszeichen: RPDA – Dez. IV/F 41.1-79 e 06.04/17-2020/4
Frankfurt am Main, den 12.09.2023


Beitrag veröffentlicht

in

Schlagwörter:

Willkommen in Langenselbold