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Öffentliche Bekanntmachung 51/23

Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Stadtverordneter und über das Nachrücken eines anderen Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Der Wahlbewerber unter der laufenden Nr. 8 des Wahlvorschlags der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold vom 14.03.2021

Herr Roger Sievers

hat schriftlich erklärt, dass er auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet, da er zum Stadtrat in den Magistrat gewählt wurde. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), stelle ich daher fest, dass er als Stadtverordneter aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold ausgeschieden ist.

Ich stelle weiterhin fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen unter der laufenden Nr. 15 des Wahlvorschlags der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Herr Thorsten Fritsch

als Stadtverordneter in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gem. §§ 25 – 27 KWG jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn der Einspruch von mindestens 100 Wahlberechtigten unterstützt wird. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Langenselbold, Rathaus, Schloßpark 2, 63505 Langenselbold einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

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