Öffentliche Bekanntmachung 54/25


Betrifft: 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S.698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), neugefasst durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl 2025 I Nr. 107) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold in ihrer Sitzung am 08.09.2025 die Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold vom 18.03.2024 wie folgt geändert:

Artikel I

In § 4 wird der Abs. 2 wie folgt geändert:

Das Verpflegungsentgelt wird entsprechen der Anwesenheitstage mit einer täglichen Pauschale von 3,50 € für Krippen- und Kindergartenkinder und 4,00 € für Hortkinder Tag genau Ende des Monats abgerechnet.

Artikel II

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Diese Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Langenselbold, den 11.09.2025

Der Magistrat

Timo Greuel
Bürgermeister

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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