Berichtigung der Satzung der Stadt Langenselbold über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen inkl. der Ablösesatzung, Abstellplätze für Fahrräder, Elektroladeinfrastruktur und Vorgartenbegrünung
In der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Langenselbold Nr. 52/2025 vom 13. September 2025 bekanntgemachten „Satzung der Stadt Langenselbold über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen inkl. der Ablösesatzung, Abstellplätze für Fahrräder, Elektroladeinfrastruktur und Vorgartenbegrünung“ sind in der Präambel die gesetzlichen Grundlagen unrichtig angegeben.
Richtig muss es heißen:
„Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), mehrfach geändert, §§ 4c, 8c und 149 neu gefasst, § 36b aufgehoben sowie § 52a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2025 (GVBl. 2025 Nr. 29), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold in der Sitzung am 08.09.2025, die nachstehende Satzung beschlossen:“
Alle übrigen Angaben bleiben unverändert.
Langenselbold, den 24.09.2025
Der Magistrat
Timo Greuel
Bürgermeister
Im Auftrag
Annika Bein
06184 802-603
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Klimaschutzmanagerin
Die korrigierte Satzung kann <hier> als pdf-Datei aufgerufen werden.
Im Auftrag
Marco Meid
06184 802-138
E-Mail senden
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