Öffentliche Bekanntmachung 58/26


Bauleitplanung der Stadt Langenselbold

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 2 Abs 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

des Bebauungsplans
2. Änderung „Businesspark Langenselbold West“
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold hat in der Sitzung am 22.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 2. Änderung „Businesspark Langenselbold West“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst, sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus dem beiliegenden Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Durch die Änderung des Bebauungsplans soll die festgesetzte öffentliche Haupterschließung an die zwischenzeitlich konkretisierte Erschließungsplanung angepasst werden.

Der Plan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Es wird hierbei gemäß § 13 BauGB, Abs. 2 Ziffer 1 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht, es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 (6) Nr. 7b BauGB.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 02.11.2026 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 01.10.2026 über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) erreicht werden.

Auf der Internetseite der der Stadt Langenselbold

https://langenselbold.de/bebauungsplaene-im-verfahren

können die Unterlagen direkt abgerufen werden, sowie auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel / Bonewitz http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rathaus der Stadt Langenselbold, Zimmer 9, Erdgeschoss, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 06184 802-605 die Unterlagen einzusehen. Jedermann hat das Recht, die ausgelegten Unterlagen einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft erhalten.

Die allgemeinen Dienststunden des Amtes sind:

Montag8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag8.00 – 12.00 Uhr
Freitag8.00 – 12.30 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen in Schriftform bevorzugt per E-Mail an bauamt@langenselbold.de oder beteiligung@plan-bonewitz.de eingereicht werden, sowie zu Protokoll gegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Mit Abgabe Ihrer Stellungnahme willigen Sie ein, dass personenbezogene Daten – insbesondere, Name, Anschrift und Telefonnummer – erhoben und ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet werden. Sie willigen ebenso ein, dass die Stadt Langenselbold sowie das beauftragte Planungsbüro Ihnen Informationen zum Verfahren postalisch oder per E-Mail zusenden dürfen. Gemäß Art. 15 und 17 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Eingegangene Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlichen Sitzungen anonymisiert behandelt und zu Dokumentationszwecken dauerhaft gespeichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Bonewitz in Büdingen übertragen ist.

Langenselbold, 28.09.2026
gez. Wolfgang Rittershauß
(Bürgermeister)

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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