Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. November 2025 fällig werden:
| Grundsteuer A + B | 4. Quartal 2025 |
| Müllabfuhrgebühren | 4. Quartal 2025 |
| Hundesteuer | 4. Quartal 2025 |
| Gewerbesteuervorauszahlung | 4. Quartal 2025 |
Wir bitten um dringende Beachtung dieses Zahlungstermins, da nach Ablauf der Nachfrist unverzüglich Mahnungen an die säumigen Steuer- und Gebührenpflichtigen ergehen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihr Debitorenkonto an.
Langenselbold, den 05.11.2025
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle
Redaktion:
Stadt Langenselbold
Kontakt für Rückfragen:
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wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Langenselbold.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.
– redaktionell geprüft –
Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
