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Öffentliche Bekanntmachung 71/23

Betrifft: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold

Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass das Eisenbahn-Bundesamt ab dem 20. November 2023 die

zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung startet.

Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20.

November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de

Sie können das Eisenbahn-Bundesamt unterstützen, indem Sie die Information den Bürgerinnen und Bürgern in Ihrer Kommune zur Verfügung stellen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Seite.

Langenselbold, den 07.12.2023

Der Magistrat der

Stadt Langenselbold

Im Auftrag:

Lisa Müller
06184 802-609
E-Mail senden
Abwasserbetrieb, Kanal- und Liegenschaftskataster, Erschließungs- und Straßenbeiträge

Bauen – Liegenschaften – Technische Dienste

Amt 60


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