Öffentliche Bekanntmachung 76/25 – 2. Änderung der Hauptsatzung


Aufgrund des § 7 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold am 08.12.2025 die Hauptsatzung wie folgt geändert:

Artikel I

§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen

Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck im Hanauer Anzeiger im Sinne von § 1 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise (GemLKrBekV HE) öffentlich bekannt gemacht.

Artikel II

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Diese Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Langenselbold, den 11.12.2025

Der Magistrat der Stadt Langenselbold

Timo Greuel
Bürgermeister

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold

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